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transl. G. J. Symons, Considerationes temperiei pro 7 annis 1337–44; ’92. – 0H. R. Plomer, Literature of the Black death and the plague; The library ’90. – A. G. Little, The Black death in Lancashire (EHR ’90, 524; corrigirt ’91, 153), druckt Franz. Documente aus dem Record office. In 10 Kirchspielen starben in 4 Monaten nach 8. Sept. 1349 an 13 180 Menschen. Der Archidiakon von Richmond forderte vom Decan von Amounderness einen höheren Ertrag aus Testamentsporteln, Pfründenvacanz und Güterverwaltung Intestater; eine Ortsjury von Laien stellte behufs Entscheidung nun genau fest, wieviel dem Decan aus jedem Todesfall zugeflossen war.

Handel im 14. Jh. F. Keutgen, Die Beziehungen der Hanse zu England im letzten Drittel des 14. Jhs. (Giessen ’90). Bei Edward’s III. Schwäche und Tod erschütterten die Engl. Städte das ihnen verhasste Hanseat. Vorrecht; 1375 klagte eine erste Gesandtschaft von der Hanse namentlich über das erhöhte Pfundgeld, jedoch vergeblich; und Ende 1377/80 entbehrte die Deutsche Gildhalle ihres Freibriefs. Der Deutschen Sache schadete der Mangel innerer Organisation, der wohl einmal einem Mitgliede für Seeraub des anderen die Verantwortung abzuwälzen erlaubte, aber durch langes Berathen, neben dem abweichenden Interesse Preussens, die Gesammtkraft schwächte. Preussen verdiente in England weniger als die westlichen Hanseaten, trieb dort keinen Zwischenhandel und litt daheim mehr vom Wettbewerbe der Engl. Kaufleute, denen Richard II. sogar einen jährlich wählbaren Gubernator bestätigte. Es neigte daher zu Repressalien und drang auf den Hansetagen darauf, England mit Abbruch des Verkehrs zu drohen. Die Engländer forderten Gleichberechtigung auf den Hans. Märkten der Ostsee, besonders beim Heringskauf auf Schonen; hatten sie doch 1368/9 zum Hans. Siege über Dänemark mitgeholfen. Aus Bergen suchten sie gewaltsam aber erfolglos den Deutschen zu verdrängen. Sie klagten u. a., namentlich durch London vertreten, der Hanseat vertheure ihnen die Einfuhr und dehne missbräuchlich das Privileg der Gildhalle auf Nichtmitglieder aus. Die Engl. Kriegsflotte, die manchen fremden Kauffahrer zum Dienste presste, behandelte 1385 im Zwyn dortige Preussen wie Feinde, weil ein unter Englische Flagge genommener Lübecker, der (wie Verf. in eigener Beilage ausführt) Preuss. Eigenthum führte, zu den Flandrern überlief. Daraufhin arrestirte der Hochmeister Engl. Gut (wie dann England Hans. Waaren und Personen) und verbot Handel mit England. Der Marienburger Vertrag befreite zwar 1388 wieder den Handel gegenseitig, blieb jedoch, wie die Hanse klagte, unvollständig ausgeführt. Private Reibereien dauerten fort, ebenso Strandrecht und Seeraub durch ganze Städte Englands, zum Theil als Repressalie gegen Unthaten der Vitalienbrüder. Aber Richards II. Regierung verfolgte nicht etwa den Deutschen oder den fremden Handel systematisch; wohl liess sie ihn von Staatssteuern trotz des Privilegs nicht mehr frei, dagegen beschränkte sie ihn nur gelegentlich, so im Kleinverkauf, um den Engl. Kaufmann, besds. Londons, bei guter Laune zu erhalten. Die Hanse berieth dagegen, doch ergebnisslos, über Doppelbesteuerung der Engländer, und Preussen kündigte 1398 den Vertrag, ohne doch die Engl. Einfuhr zu unterdrücken. – Diese erste ausführliche, genaue und

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 423. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_08_436.jpg&oldid=- (Version vom 17.3.2023)