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die Lehensherren der Gegend seit 11. Jh. und bringt Auszüge aus Subsidien-Rollen, städt., kirchl. u. anderen Urkk. Vgl. Ath. 8X92, 176.

R. S. Ferguson, A hist. of Cumberland. Pag. 1–101 betreffen Römerzeit, für welche Verf. anerkannte Autorität ist [dieser Abschnitt erfuhr allgemeines Lob]; nur p. 242–87 behandeln Neuzeit; dann folgt Bibliographie, die manche in Deutschland kaum bekannte Zss. erwähnt, und trefflicher Index. – Die Römer hinterliessen in C. viele Alterthümer, unter denen nichts auf Soldaten German. Abkunft weist, aber keine somat. Spur in der Rasse. Auf die Arthursage deuten Ortsnamen. [Seit wann? Neuere Forschung möchte Arthur dort localisiren; s. DZG V 440. Rhys, Celtic Britain ist nicht benutzt, geschweige Späteres.] Ueber die Reiche Strathclyde und Cumbrien, dessen Name im 9. Jh. auftaucht, bringt Verf. nichts neues; Caedwallon, der Sieger von 633, besass hier Einfluss, wenn nicht Macht. [Zu a. 1000 sind Fordun und Huntingdon schwerlich citirbar.] Angeln aus Northumbrien, das im 7. Jh. eine Oberherrschaft übte, besiedelten die fruchtbarsten, zugänglichsten Striche des bisher Brython. Landes. Die Säule zu Bewcastle [s. DZG VI 145], die Verf. nach Stephens beschreibt, beweist, wie weit die Northumbrer westlich vordrangen; sie eroberten 756 die Hauptstadt Alcluyd, und Cumberland war nun auf kurze Zeit ein Theil Northumbriens. Laut Kirchennamen drang das Christenthum durch Ninian und Kentigern ein; Cuthberht romanisirte die Kirche in und um Carlisle. Dieser Ort lag, seit dem Däneneinfall im 9. Jh., zwei Jahrhunderte (völlig?) wüst. Seit 890 bildete Cumbria ein eigenes Reich (Land Carlisle, Strathclyde und Galloway umfassend) unter Schott. Oberhoheit, das 924 England huldigte, 937 von England besiegt und 945 Schottland zu Lehn gegeben ward. Durch die Schott. Regierung [?] oder spontane Einwanderung, z. Th. etwa von Man her, siedelten sich Norweger an, deren Spuren (neben Dän. im Osten) in Dialekt, Körpermerkmalen, Kunst und Brauch hervortreten: das Besitzerzeichen der Schafe, ein Ohreinschnitt, heisst lug-, wie auf Island lögg (Gesetz) -mark. Der Engl. Graf von Northumberland rang Malcolm III. das Land Carlisle ab; sein Sohn Dolfin ward 1092 von Wilhelm II. vertrieben. Nun erst wurde dies Land ein Theil Englands; K. Stephan gab es zwar noch einmal der Schott. Dynastie zu Lehn, doch schon Heinrich II. (unter dem erst eine Grafschaft Cumberland vorkommt) nahm es zurück; jene wurde 1240 abgefunden. Durch des Eroberers Söhne erhielt das Land Anglonormann. Befestigung gegen Schottland, Besiedlung (durch Südengländer und vielleicht Flanderer) und kirchliche Organisation. [Freeman, Will. Rufus, II 545]. Der Graf von Carlisle lieh den gefährdetsten Theil des Landes, den an der Grenze, 3 Baronen aus; 5 weitere Baronien stiftete Heinrich I., ohne ferner eine pfalzgräfliche Macht zu dulden. Ueber die Entwicklung dieser Baronien, die Geschichte der Adelsgeschlechter, wie Dacre und Howard, bringt Verf. am meisten Werthvolles; er belebt die Aufzählung der Grenzen und Stammbäume durch manch’ merkwürdigen Zug: die Erbtochter von Gilsland sass, nachdem ihr Gatte, Sohn und Enkel gestorben, bei den Gerichtsassisen und wurde, wie jeder Baron by writ, als „Dominus de Gillesland“ 1291 zum Parlament geladen. [Ueber Lucia, die Engl. Gattin Taillebois’, glaube man dem Crowlander

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 476. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_08_489.jpg&oldid=- (Version vom 16.3.2023)