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noch an den alten pagus Hostrevant erinnert und die Gerichtsstätte dieses Gaues gewesen sein dürfte[1].

20. Luisinga. Diesen Ort möchte ich für Leuvignies (östlich Etrun, südöstlich v. Valenciennes) halten.

21. Wendossa (bei D’Achéry Wendesse), vermuthlich Vendegies südlich v. Valenciennes, östlich v. Etrun.

22. Engeresteim. Auch bei diesem Ort ist wahrscheinlich die letzte Silbe abgestossen, und wir finden ihn wohl in Angre (östlich v. Valenciennes, nördlich v. Leuvignies) wieder.

Alle vier Orte, an denen Heilwich Besitz erhielt, lagen also wahrscheinlich im Osterbant und Hennegau, ganz im Stammesgebiet ihres Geschlechtes. Und in eben diesen Gegenden, also weit westlich von ihren Stammlanden, im Fränkischen Lothringen, finden wir urkundlich genannten Besitz Heinrich’s I. und Otto’s I.

Schon am 27. December 929 schenkte Heinrich I. dem Bisthum Toul den Ort Gondreville an der Mosel (bei Toul)[2], und am 30. Juni 930 gab er „quandam nostri proprii juris capellam et duos mansos“ zu Thionville (südl. v. Luxemburg) an St. Maximin bei Trier[3]. Doch liegt dieser Besitz, von dem namentlich der letztere Eigengut gewesen sein muss, zu weit von dem nachgewiesenen Stammesbesitz der Friauler Markgrafen, als dass wir hier schon mit Sicherheit eine durch Heinrich’s Mutter vermittelte Erbschaft annehmen könnten. Immerhin ist aber eine solche bei dem Besitz in Thionville gar nicht ausgeschlossen.

Dann aber schenkte Heinrich am 24. October 931 auf Bitten seines Schwiegersohnes, des Herzogs Giselbert, den Kanonikern

  1. Wie z. B. auch der heutige Ort Aasen (bei Donaueschingen) die alte Gerichtsstätte der Grafschaft Asenheim war. Auch Aasen hiess im Mittelalter Asenheim; wir haben also auch hier ein Beispiel für den Wegfall der Endsilbe „heim“.
  2. Mon. Germ., Diplom. Reg. et Imp. Tom. I S. 57 Nr. 21.
  3. A. a. O. S. 59 Nr. 24. In dieser Gegend wird uns weiter abwärts an der Mosel noch weiterer Besitz des Sächsischen Hauses genannt. Am 8. Jan. 966 schenkte Otto I. dem Kloster S. Maximin bei Trier: „quasdam curtes nostras Emmele et Winteriche in pago Muselgowe“, d. i. Oberemmel nö. v. Saarburg (u. auch nö. v. Thionville) oder Niederemmel sw. v. Berncastel und Winterich bei Mühlheim, Kreis Berncastel (a. a. O. S. 429 Nr. 315). Und am 15. März 973 schenkte Otto I. dem Kloster Echternach Besitz in Eckfeld (sw. v. Wittlich und Daun) und Lehmen sw. v. Coblenz (a. a. O. S. 581 Nr. 428). Die Herkunft dieses Besitzes, der ebenfalls Eigengut gewesen zu sein scheint, bleibt vorläufig dunkel.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 44. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_044.jpg&oldid=- (Version vom 18.3.2023)