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welche den heiligen Othmar, Abt von St. Gallen, im Jahre 759 verfolgt hatten, zu seinen „parentes“ zähle. An eine Abstammung Konrad’s I. von Warin oder Ruthard in männlicher Linie ist aus vielen Gründen nicht zu denken, ebensowenig an eine Abstammung von Warin überhaupt. Dagegen wissen wir bestimmt, dass Ruthard Stammvater der Welfen war[1], und zwar dürfte er Vater oder Grossvater von der Kaiserin Judith Vater Welf gewesen sein. Und auch die späteren Welfen hielten sich, wie die angeführte Stelle bei Ekkehard beweist, als Nachkommen Ruthard’s der von diesem gegen Othmar begangenen Sünde schuldig und suchten dieselbe zu sühnen.

Wir können also nur an eine Abstammung Konrad’s I. von dem Grafen Ruthard in weiblicher Linie denken; Konrad war also durch eine seiner Ahnfrauen dem Welfischen Hause entsprossen.

2. Eine Abstammung Konrad’s von den Welfen wird auch durch das Eigengut erwiesen, welches Konrad I. laut seiner Urkunde vom 11. Januar 912 zu Munichinga (Munderkingen) im Kletgau hatte[2]. Dies war unzweifelhaft Welfisches Erbe, denn die Welfen waren nicht nur im östlichen Schwaben, sondern auch im Kletgau reich begütert. Auch dieser Besitz im Kletgau weist also auf eine Welfische Ahnfrau Konrad’s I. hin.

3. Dass diese unzweifelhaft vorhandene Verwandtschaft der Konradiner mit den Welfen gerade durch die Gemahlin Udo’s I., also die Grossmutter Konrad’s I., vermittelt war, wird dadurch wahrscheinlich, dass wir bei zwei Söhnen Udo’s I. zuerst die Welfischen Stammesnamen Konrad und Rudolf finden. Udo I. kann der Zeit nach nur eine Tochter des Welfen Konrad, des Bruders der Kaiserin Judith, zur Frau gehabt haben, und seine

    ipse interfuerit factis, ad ejus aram reddidit – und S. 79 ff.: Rex vero castellum illud odiosum [Stammheim, Kant. Zürich] sancto Otmaro causa mali tanti tradidit diruendum, omnique anno ille, dum vixit, censum capitis sui in cera ad sepulchrum ejus [sc. Otmari], uti filius carnificum illorum [sc. Warini et Ruothardi], pro reatu in eum quasi proprio misit. Quod et Ruodolfus postea, Welfhardi comitis pater, cum ejusdem quidem prosapiae fuerit, in censu calibum de metallo Faucium Juliarum fecit.

  1. Vgl. die angeführten St. Galler Mitthlgen., N. F. Heft 2 (1870), S. 75 Anm. 224 und besonders Heft 3 (1872), S. 9 Anm. 16.
  2. Mon. Germ., Dipl. reg. et imp. I S. 3 Nr. 2
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 56. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_056.jpg&oldid=- (Version vom 18.3.2023)