Seite:De DZfG 1893 09 059.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Die grosse Wahrscheinlichkeit der Ehe Udo’s I. mit der Tochter des Welfen Konrad bringt zugleich die Frage der Abstammung Konrad’s I. von den Karolingern ihrer Lösung näher. Dass auch Konrad I. irgendwie mit den Karolingern blutsverwandt war, dafür sprechen ebenfalls manche Gründe, die indessen hier nicht näher erörtert werden können. Durch seine Welfische Grossmutter kann diese Verwandtschaft aber nicht vermittelt worden sein, also bleibt als einzige Möglichkeit die übrig, dass Konrad’s Mutter Glismude aus dem Karolingerhause stammte. Glismudens Herkunft ist freilich noch ganz unbekannt.


VIII.

Die Aufzählung der Beweise und Gründe, welche für Heinrich’s I. Abstammung von den Karolingern sprechen, kann nicht abgeschlossen werden, ohne dass wir noch zwei ebenfalls nach derselben Richtung weisende Stellen anführen. Die Echtheit der ersten wird freilich angezweifelt und die andere bleibt vorläufig dunkel, beide haben aber doch im Zusammenhang mit allem bereits Angeführten einen gewissen Werth.

Am 5. April 932 stellte Heinrich I. zu Aachen eine Urkunde für das Kloster Brogne (bei Namur) aus[1], die freilich von den Herausgebern (a. a. O.) für unecht erklärt wird, deren Inhalt und Zeugen aber doch auf gleichzeitige oder fast gleichzeitige Entstehung hinweisen.

Heinrich bestätigt auf Bitten des Abtes Gerard († 959) den Besitz des von letzterem gestifteten Klosters Brogne (bei Namur) und sagt dann wörtlich: „Preterea quia locus ille consistit in vicinia castri Namucensis, precamur comitem Namuci sicut fidelem et amicum nostrum, ut particeps nobiscum existat ipsius ecclesie orationum – – –“ Als Zeugen sind genannt: Richarius Leodiensis episcopus [920–945], Richvinus Strazburgensis episcopus [913–934], Rotgerus Treverensis episcopus [915–930 Januar], Benedictus Metensis episcopus[2], comes Wicbertus, comes Berengarius, comes Hermannus. Mit den angeführten Zeugen hat

    avunculus oder nepos dies allerdings thun. In Urkunden dürfte allerdings auch „propinquus“ meistens Blutsverwandtschaft bezeichnen.

  1. Mon. Germ., Dipl. reg. et imp. I S. 77 Nr. 43.
  2. Hier war freilich schon seit 929 (927) Adalbero Bischof.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 59. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_059.jpg&oldid=- (Version vom 18.3.2023)