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für die Italienische Verfassungsgeschichte wie für die Geschichte des Handelsrechts von gleich hoher Bedeutung ist, ist nach der Angabe des Entdeckers schon im Jahre 1885 gemacht, aber erst, wenn auch nicht nach 9, so immerhin erst nach 6 Jahren veröffentlicht worden, ohne dass indessen an dem damals festgestellten Text noch eine Veränderung vorgenommen worden wäre. Leider konnte ich sie also in meiner in der Zwischenzeit erschienenen Schrift über das Consulat des Meeres noch nicht berücksichtigen. Und so habe ich denn in derselben noch ganz unbefangen nur vom Consulat des Meeres in Trani gehandelt[1], und noch dazu, wie ich zugeben muss, mit äusserst geringem Respect; keine Ahnung sagte mir, dass es mittlerweile sogar bis zu einem Byzantinischen Meeresconsulat emporgediehen war.

v. Kap-herr hat seiner Entdeckung zwei Stützen verliehen. Die eine besteht in dem bekannten, von den Consuln der Seehandelsinnung von Trani erlassenen Seestatut, das uns in Drucken des 16. und 17. Jahrhunderts mit dem Datum 1063 überliefert ist, die andere in einer von dem Entdecker selbst zuerst herangezogenen Urkunde von Siponto, die nach ihm ebenfalls in das Jahr 1063 gehört und die derzeitigen Consuln dieser Stadt namhaft macht.

Nun haben zwar die wirklich sachverständigen Forscher in ihrer Mehrzahl, und zwar Italiener[2] nicht weniger wie Deutsche[3], das Datum des Statuts von Trani bisher mit grösserer oder geringerer Entschiedenheit als unrichtig abgelehnt. v. Kap-herr aber schliesst so: Das einzige stichhaltige Bedenken, das gegen den Ansatz der Consuln des Meeres von Trani zum Jahre 1063 zu erheben war, bestand darin, dass für diese Zeit das Amt

  1. Das Consulat des Meeres in Pisa, Leipzig 1888, S. 277–280.
  2. Von jenem kühl urtheilenden Gelehrten von Fermo an, an den sich Pardessus gewandt hatte, um das in dem Druck der Statuten von Fermo enthaltene Datum sicherzustellen: Coll. de lois maritimes V, 218; Racioppi im Arch. stor. napol. III, 692; Pertile, storia del diritto italiano II, 658 f. und besonders Sclopis, F.: storia della legislazione ital., nuova ed. Torino 1863, I, 189 f.
  3. W. Heyd, Geschichte des Levantehandels im Mittelalter I, 109.
    Rud. Wagner, Handbuch des Seerechts, Leipzig 1884. I, 61; hier auch die weitere Literatur.
    L. Goldschmidt, Universalgeschichte des Handelsrechts, Stuttgart 1891, I, 168 und 178.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 224. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_224.jpg&oldid=- (Version vom 28.3.2023)