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Es handelt sich also um die Aufnahme einer Anleihe von 300 Pfund durch die Consuln des Comune zum Zwecke der Bestreitung der Kosten einer Gesandtschaft nach den Balearen. Die beiden Capitäne des Seezollamts und Consuln des Meeres vermitteln die Anleihe, indem sie diese Summe als Darlehen gegen 2 Proc. monatlicher, vom 1. Februar 1184 an laufender Zinsen aufnehmen. Die Tilgung der Schuld von Seiten der Regierung muss bis spätestens den 1. März 1185 erfolgt sein; zu diesem Zwecke sollen in erster Linie die Einnahmen jeglicher Art, die die Gesandtschaft an die Consuln abzuführen hatte, Verwendung finden; für den Rest haftet die Regierung. Die Verpflichtung der Consuln ist eine besonders strenge; die sechs Anwesenden binden sich und ihre Erben durch einen Eid; von den drei Abwesenden werden zwei durch den Eid ihrer bevollmächtigten Vertreter verpflichtet, während der dritte den Eid nachträglich leistet. Da am 1. Januar ein Wechsel der Consuln erfolgte, so wird die Uebernahme derselben eidlichen Verpflichtung auch durch die Nachfolger noch besonders gesichert.

In dieser Urkunde erscheint nun freilich das Consulat des Meeres im Jahre 1184 noch nicht als selbständige Behörde; den beiden Vorstehern des Seezollamts in diesem Jahre wird nur der Nebentitel consules maris beigelegt. Immerhin ist auch diese Thatsache sehr bedeutsam.

Dass in der älteren Zeit eine sehr enge Verbindung zwischen dem Seezollamt und dem Consulat des Meeres in Pisa bestanden haben müsse, habe ich aus den älteren Partien der städtischen und Gildestatuten schon früher erschlossen[1]; als den finanziellen Rückhalt des ordo maris in der älteren Zeit habe ich das Seezollamt damals bezeichnet. Nunmehr weist uns die Urkunde von 1184 darauf hin, dass dieser Zusammenhang in der älteren Zeit ein noch engerer gewesen ist; sie enthält einen deutlichen Fingerzeig, in welcher Richtung der Ursprung des Consulats des Meeres in Pisa gesucht werden muss.

So scheint es nothwendig, uns zunächst über die Institution der Pisanischen decatia[2], des „Zehntamtes“, im 12. Jahrhundert soweit möglich klar zu werden.

  1. Consulat des Meeres in Pisa S. 72–78.
  2. Interessant die Herübernahme des Griechischen δεκάτη; Du Cange führt eine Urkunde König Rogers von Sicilien von 1137 an: „decatias et
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 239. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_239.jpg&oldid=- (Version vom 29.3.2023)