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wird: „consensu Gerardi Boctici et Lotteringi q. Bandini Homictii, capitaneorum decatie, obligo tibi jure pignoris omnia comunia et introitus et redditus recollectos et recolligendos, que Pisana civitas habet in Constantinopoli vel habitura est, – – – et nominatim – – – scalam cum domibus et omnia sua pertinentia – – –, ita quidem, quod prefata obligatio pignoris non excedat tempus mei dominatus, cum sacramento tenear, nullum comune Pisane civitatis obligare, que obligatio tempus mei dominatus excedat“. Es ist in hohem Grade bemerkenswerth, dass diese Vorsteher des Seezollamts auch in Bezug auf die Verwendung der Colonialeinnahmen Pisas mitzureden hatten; sie sind es auch, die mit dem Podestà und einem der beiden Gesandten zusammen von dem aufnehmenden Notar als diejenigen bezeichnet werden, die die Ausfertigung der Urkunde veranlasst hatten. Die Annahme liegt nahe, dass auch diese Capitanei Decatiae wie ihre Vorgänger im Jahre 1184 den Nebentitel consules maris geführt haben; vielleicht würde ihr voller officieller Titel nicht fehlen, wenn sie, wie 1184, die eigentlichen Contrahenten des Vertrages wären; Gewissheit darüber zu erlangen, ist uns versagt.

Wenige Jahre nach 1197 tritt uns nun das Consulat des Meeres in Pisa als ein, wie es scheint, durchaus selbständiges Amt entgegen. Die Schreiben Tunesischer Behörden vom September 1200 und Mai/Juni 1201 an die Pisanische Regierung sind auch an die Consuln des Meeres gerichtet und im Jahre 1212 stehen die consules ordinis maris Pisanorum, wie sie sich urkundlich selbst nennen[1], in Vertretung des Podestats und städtischen Consulats an der Spitze der Regierung und schliessen in dieser Stellung den Friedensvertrag mit Genua. Sie erscheinen hier als Vorsteher einer mächtigen Seehandelsgilde, deren innere Organisation und weitere Entwicklung durch spätere Quellen ausreichend klar gelegt wird.

Wenn ich aber früher nach Lage der Quellen ohne Weiteres annahm, dass die Consuln des Meeres auch schon bei ihrer ersten Erwähnung an der Schwelle des 13. Jahrhunderts als Vorsteher einer Seehandelsgilde anzusehen seien und dass der Ursprung des Meeresconsulats mit dem Ursprunge dieser Corporation zusammenfalle,

  1. Cons. d. Meeres in Pisa S.9 ff. und „Neue Beiträge zur Gesch. des Cons. d. M.“ (Progr. des Gymn. zu Brieg) S. 12.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 249. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_249.jpg&oldid=- (Version vom 29.3.2023)