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in seiner lateinischen Ausfertigung die Adresse trägt: „archiepiscopo et judicibus et veteranis et capitaneis et consulibus Pisanorum[1]. Bald aber wird man bei den wachsenden Aufgaben, die an die Consuln des Meeres herantraten, eine Sonderung vorgenommen und sich damit begnügt haben, die Vorsteher des Seezollamts durch den Ordo ernennen zu lassen und über seine Mittel im Interesse des Seewesens zu verfügen. Von Dauer konnte auch dieser Zustand nicht sein. Der Staat musste darnach streben, eine so wichtige Einnahmequelle zu eigener Verfügung zurückzugewinnen. Das scheint unter dem tüchtigen Regiment des Podestà Ubaldo Visconti geschehen zu sein (von 1215 bis 1217); das Privileg, das dem Ordo Maris zu seiner Zeit verliehen wurde, hat den durch Usurpation erwachsenen Befugnissen des Ordo offenbar die rechtliche Grundlage gegeben und in den wichtigsten Beziehungen eine Scheidung des Machtgebietes von Staat und Ordo vorgenommen. Noch das Stadtrecht von 1286 (und 1301 ff.) bezieht sich auf dies Privileg; gleichzeitig lässt es die alte Verbindung zwischen ordo maris und Decatia erkennen, wenn es im Capitel de privilegiis curie maris[2] sagt: „observabimus et observari faciemus privilegia et cartas concessa consulibus ordinis maris et eorum ministris et degathie, a quibuscunque personis et locis“.

Nicht minder beweisen in den Gildestatuten stehen gebliebene alte Partien, wie unbedingt einst das Verfügungsrecht der Organe des Ordo Maris über die Einnahmen der Decatia war. Wenn sie es für nöthig hielten, konnten sie selbst Schiffe nach der Levante oder den muhamedanischen Ländern entsenden, während die Kosten solcher Missionen von dem Seezollamt zu bestreiten waren[3]. Lange noch wurden auch die Gehälter sämmtlicher Beamten der Seehandelsgilde aus den Mitteln des Seezollamts gezahlt[4] – wohl ein Zugeständniss, das man dem Ordo Maris gewährte, als man ihm die allgemeine Verfügung über das Seezollamt entzog und die Capitanei Decatiae wieder zu reinen Staatsbeamten machte. Als solche erscheinen sie mit aller Deutlichkeit

  1. Mich. Amari, Diplomi arabi del R. Archivio Fiorentino p. 278, serie II, Nr. 19.
  2. Br. Communis 1286 lib. II, c. 3.
  3. Cons. d. Meeres in Pisa 73.
  4. Ebd. 74.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 253. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_253.jpg&oldid=- (Version vom 29.3.2023)