Seite:De DZfG 1893 09 320.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Tochter Liudolf’s, sagt freilich, dass von den Brüdern derselben der eine „regum neptem“ zur Ehe habe. Dass das Wort neptis gerade hier durchaus eine Nichte im engeren Sinne, eine Bruders- oder Schwestertochter, bedeuten müsse, ist eine völlig unerwiesene Behauptung. Es heisst überhaupt, wie es auch Grandaur in den Geschichtschreibern der Deutschen Vorzeit übersetzt, eine Verwandte. Dem Zusammenhange nach kann sich diese Verbindung auf jeden der beiden Brüder beziehen: Joh. Ge. Eckhart, dem Krüger folgt, dachte an Otto, Pertz an Bruno. Die Beerbung des letzteren, als er im Jahre 880 gegen die Dänen gefallen war, durch seinen Bruder lässt schliessen, dass ihm männliche Leibeserben fehlten. Aus diesem Umstande aber, sowie daraus, dass in einer so quellenarmen Zeit seine Gemahlin nicht erwähnt wird, folgern zu wollen, er müsse unvermählt gestorben sein, ist reine Willkür. Wenn die sogen. Annal. Fuldenses ihn 880 kurzweg als Bruder der Königin bezeichnen, d. h. der regierenden, so berechtigt dies gewiss noch zu keinen weiteren Schlüssen. Mit der Heranziehung einer Stelle aus dem Dialoge des Agius, welche besagen soll, dass nur einer der beiden Brüder verheirathet war, ist der Verfasser völlig verunglückt: ich verweise für das allein mögliche Verständniss derselben auf Fr. Rückert’s Uebersetzung und auf die neue Ausgabe Traube’s im 3. Bande der Poetae Carolini. (Diese, in denen Krüger auch den von ihm benutzten Sedulius hätte finden können, sind ihm ebenso unbekannt geblieben, wie die SS. rerum Langobard. von Waitz, denn er citirt Agnellus nach – Muratori.) Otto’s Gemahlin Hadwich wird nun nach Eckhart’s Vorgange mit Heilwich, der Tochter Eberhard’s von Friaul und Enkelin Ludwig’s des Frommen, verschmolzen (die diesen Namen vielleicht nach ihrer Sächsischen Urgrossmutter Eigilwich führte). Pertz verwarf diese Vermuthung, weil beide Namen verschieden seien und ich pflichtete ihm darin bei. Später habe ich in der 2. Auflage meiner Gesch. des Ostfränk. Reiches (III, 584 Anm. 3), die von Krüger nicht beachtet worden ist, nach einer Bemerkung Wattenbach’s zugegeben, dass in den Niedersächsischen Chroniken wohl Verwechselungen dieser beiden Namen vorkommen möchten. Immerhin bleibt es für diese Zeit unwahrscheinlich und unerweislich. Jedoch der Verfasser hat noch einen andern Beweis dafür: er glaubt darthun zu können, dass die vier nach dem Testamente Eberhard’s seiner Tochter Heilwich zufallenden Besitzungen sich später in den Händen Heinrich’s und Otto’s I. befunden hätten. Hiebei bleibt jedoch der geographische Nachweis ganz unsicher, indem Krüger jene vier Orte nach entfernter Namensähnlichkeit aus der Gegenwart bestimmt, ohne sich um die urkundliche Ueberlieferung des Mittelalters zu kümmern. Trotzdem kehrt keiner dieser Orte selbst, abgesehen von Estron = Hostrenheim (!),

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 320. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_320.jpg&oldid=- (Version vom 19.3.2023)