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Doch beschränkten sich diese grausamen fiscalischen Massregeln im wesentlichen auf die Zeugitana oder die Proconsularprovinz, worin Karthago lag[1]. Nach obigen Erörterungen ist es geradezu unbegreiflich, wie Schröckh (Christl. K. G. XVIII, S. 92) auch nur irgendwie zweifelhaft sein kann, ob Geiserich’s Römerhass bei seinen Katholikenverfolgungen mitgewirkt habe.

Aber nicht bloss politisches Misstrauen, auch religiöser Fanatismus der Arianischen Vandalen hat zu Behelligungen der orthodoxen Romanen geführt; wiederholt wird ja in den Quellen hervorgehoben, wie die Könige unter Zustimmung und auf den Rath ihrer Arianischen Geistlichkeit gegen die Katholiken einschreiten. So schliesst Geiserich „suadentibus episcopis“ die Orthodoxen vom Hofdienst aus (Victor Vit. I, c. 14, bezw. I, c. 43). So ferner fordert derselbe Herrscher den Sebastianus „praesentibus sacerdotibus nostris“ auf, zum Arianismus überzutreten (Victor Vit. I, c. 6, bezw. I, c. 19). Weiter lässt sich Hunerich namentlich durch die fanatischen Einflüsterungen des Arianischen „Patriarchen“ Cyrila bestimmen, vor der katholischen Kathedrale seiner Hauptstadt Henker aufzustellen (Victor Vit. II, c. 3. 4, bezw. II, c. 8. 9). Dass religiöser Fanatismus bei den Vandalischen Katholikenhetzen als Motiv nicht ohne Einfluss geblieben ist, erhellt auch einerseits aus der Rachsucht, womit der siegreiche Arianismus für die lange Unterdrückung durch die orthodoxen Imperatoren sich an den Katholiken durch Rückanwendung der Ketzergesetze schadlos zu halten sucht[2], sowie andererseits aus der Besorgniss, die sich gelegentlich zeigt, durch allzu harte Behandlung der Afrikanischen Katholiken den Byzantinischen Kaiser zu Retorsionen gegen dessen Arianische Unterthanen zu veranlassen (vgl. Victor Vit. II, c. 7, bezw. II, c. 23).

Als Ausfluss eines religiösen Fanatismus lässt es sich auch auffassen, wenn z. B. König Thrasamund seine katholischen Unterthanen selbst zu einer Zeit massregelt, wo der Byzantinische Hof nicht den Mittelpunkt der romanisch-orthodoxen Propaganda bildete und auch gar nicht bilden konnte. Im Zusammenhang mit den soeben angedeuteten Motiven gab auch

  1. Vgl. Vict. Vit. I c. 4 bezw. I c. 12, 13 und hierzu die Erläuterungen Dahn’s, Könige I, p. 204 f., zumal Anm. 7 das.
  2. Vgl. Hunerich’s berüchtigtes Edict vom 25. Febr. 484 bei Vict. Vit. IV c. 2 bezw. III c. 3–14.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 23. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_023.jpg&oldid=- (Version vom 5.4.2023)