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wie gegen katholische Cultusstätten, Basiliken, Klöster u. s. w. in jenem Zeitraum verübt wurden, wo die Vandalen, zunächst noch vorübergehend, beide Mauretanien, aber schon zum Zwecke bleibender Occupation, Numidien, Zeugitana oder die Proconsularprovinz und Byzacena überschwemmten und gemeinsam verwüsteten[1], dürfen nicht als eigentliche Religionsverfolgung gelten, müssen vielmehr theils als Consequenzen einer barbarischen Kriegsführung aufgefasst werden, zum Theil hängen jene Gewaltacte aber auch mit dem schon damals scharf hervortretenden Bestreben des Germanenfürsten zusammen, einen Fiscus, eine Staatskasse als erste und wichtigste Basis des neu zu stiftenden und fortzuentwickelnden Reiches zu begründen. Allerdings sagt Victor Vit. (I, c. 4 ed. Petschenig, ed. Halm, I, c. 1, ed. Ruinart): „Praesertim in ecclesiis basilicisque sanctorum cymitiriis vel monasteris sceleratius saeviebant, ut maioribus incendiis domos orationis magis quam urbes cunctaque oppida concremarent.“ Dieser Einwand wird aber durch folgende Erwägungen widerlegt. Erstens: in jener Periode ist wohl von Zerstörung katholischer Kirchen, aber noch nicht von einer Gründung einer Arianischen Staatskirche bezw. Dotirung derselben mit Cultusstätten und Kirchenvermögen der Katholiken die Rede. Zweitens: es lässt sich nicht nachweisen, dass die Vandalen schon damals den katholischen Afrikanern die Zumuthung stellten, die Arianische Wiedertaufe zu empfangen. Drittens: Victor Vit. (I c. 2 ed. Ruinart-Hurter, I c. 5, ed. Halm, ed. Petschenig) bezeugt ausdrücklich, dass damals katholische Bischöfe und Priester nur darum gefoltert wurden, um sie zur Herausgabe ihres Privatvermögens oder der Kirchengüter zu zwingen[2]. Viertens: sonstige Grausamkeiten, denen nicht Habsucht, sondern bloss die Rohheit oder Rachsucht des barbarischen Siegers als Motiv zu Grunde lag, wurden nachweislich nicht bloss gegen Vertreter der orthodoxen Hierarchie, sondern unterschiedslos gegen die gesammte

  1. Vgl. Procop. Bell. Vand. I, c. 3; 4 mit Vict. Vit. I, 1–4.
  2. „Quanti tunc ab eis praeclari pontifices et nobiles sacerdotes poenarum generibus extincti sunt, ut traderent si quid auri uel argenti proprium uel ecclesiasticum haberent! Et dum, quae erant, urguentibus poenis facilius ederentur, iterum crudelibus tormentis oblatores urguebant, autumantes quandam partem, non totum oblatum, et quanto plus dabatur, tanto amplius quempian habere credebant.“
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 28. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_028.jpg&oldid=- (Version vom 5.4.2023)