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Höfen zu Meinungsverschiedenheiten, aber Hunerich ordnete eine glänzende Gesandtschaft nach Constantinopel ab und stellte, in allen streitigen Punkten nachgebend und durch das kluge Entgegenkommen des Kaisers Zeno, der die Vertreter des Vandalenreiches mit grösster Auszeichnung empfing, bestens unterstützt, Friede und Freundschaft wieder her (vgl. Malchus, Hist. p. 239 f., c. 5). Und was seine katholischen Unterthanen betrifft, so behandelte er sie anfangs mit grosser Schonung, bewilligte ihnen unverkürzte Cultusfreiheit und überbot sogar die zuletzt von seinem Vater den Orthodoxen bewiesene Huld; denn im Jahre 481 gab er im Zusammenhang mit dem erneuten Friedensvertrage mit Byzanz auf die Verwendung seiner Schwägerin Placidia und des Kaisers Zeno die Wahl eines neuen Bischofs seiner Hauptstadt frei.

Allerdings war diese Erlaubniss an die Bedingung geknüpft, dass auch die Arianer im Oströmischen Reich sich gleicher Religionsfreiheit erfreuen sollten; im Weigerungsfalle sollten die katholischen Bischöfe und Priester im Vandalenreich zu den Mauren gesandt werden. Die in Karthago versammelten Katholiken, Bischöfe wie Laien, wollten zwar anfangs von solchen Bedingungen nichts wissen, ihre Intoleranz ging so weit, dass sie lieber auf die Wiederbesetzung des seit 24 Jahren erledigten Bisthums Karthago verzichteten, als den verhassten Ketzern im Byzantinischen Reich Cultusfreiheit zu gönnen, und die Laien erhoben sogar über die angeblich unerhörte Zumuthung ein furchtbares Geschrei. Schliesslich fügte man sich aber doch, da selbst der kaiserliche Gesandte, der die ganze Sache auf den Wunsch Hunerich’s vermittelte, sich weigerte, von dem durchaus unbilligen Ansinnen seiner tumultuirenden Glaubensbrüder officiell Kenntniss zu nehmen, und so wurde denn anı 19. Mai oder 18. Juni 481 Eugenius zum Bischof von Karthago gewählt (siehe Victor Vit. II c. 1–3 bezw. II c. 1–6). Zwischen 477 und 481 genossen also die katholischen Unterthanen Hunerich’s thatsächlich unverkürzte Religionsfreiheit (vgl. noch Victor Vit. II c. 6, bezw. II c. 17–22). Demgemäss ist es eine Uebertreibung, wenn Hefele, Langen und Graf Paul von Hoensbroech den Hunerich-Sturm schon von 477 ab datiren[1].

  1. Hefele, Concilien-G. II (2. Aufl.). p. 611; Langen a. a. O. p. 149 f.; P. v. Hoensbroech, Das Wunder v. Tipasa (Stimmen a. Maria-Laach, Jahrg. 1889, Bd. 37, p. 273 f.).
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 44. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_044.jpg&oldid=- (Version vom 6.4.2023)