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einzelne partielle Verfolgungen stattgefunden haben mögen. Schon S. Basnage (p. 588) hat jene Papstworte richtig gedeutet: „cur ut Honorici sic et Guntabundi, si persecutorem egit, Gelasius non meminit? Scilicet non erat inter persecutores, imo clausa templa pandi permiserat“ etc.

War sonach Guntamund persönlich den Katholiken wohlgesinnt, so ist es nicht minder gewiss, dass es unter seiner Regierung, wie gesagt, namentlich im Anfang, wenn auch sehr wider seinen Willen, zu vereinzelten Bedrückungen von Katholiken kam, die durch die fanatische Wuth des Arianischen Pöbels oder einzelner Arianischer Geistlichen veranlasst wurden. Das erhellt erstens aus dem Umstand, dass, zur Zeit als Victor Vit. sein Buch verfasste, die Verfolgung noch nicht ganz erloschen war, und zweitens aus dem soeben citirten Gelasius-Schreiben. Das letztere beweist, dass es auch in den letzten Regierungsjahren Guntamund’s nicht ganz an katholikenfeindlichen Acten seitens des fanatischen Pöbels gefehlt hat. Ein Beispiel der Art hat uns die Vita s. Fulgentii aufbewahrt: Ein Arianischer Presbyter Namens Felix liess in der Gegend von Sicca (im östlichen Numidien) einen gleichnamigen Abt und den Mönch Fulgentius, den späteren Bischof von Ruspe, aus eigner Machtvollkommenheit grausam geisseln und decalviren (c. IX, § 16; c. X–XI, § 20). Als aber der Arianische Bischof von Karthago diese Greuelthat erfuhr, bot er – gewiss ein Beweis, dass der König katholikenfreundlich war – dem ihm persönlich bekannten und von ihm hochverehrten Fulgentius die strenge Bestrafung des Schuldigen an, die aber der Verletzte grossmüthig ablehnte (c. XI, § 21). Mit Recht beziehen Dahn (p. 258, Anm. 5) und Mally (Leben des heiligen Fulgentius, p. VIII. IX) diesen Vorfall auf die Regierungszeit Guntamund’s[1]. Das Vorkommen einzelner Verfolgungsacte trotz der wohlwollenden Gesinnung des Königs lässt uns mit Dahn (p. 258, Anm. 3) den Irrthum Procop’s – denn Theophanes, der Byzantiner des

  1. Al. Schwarze meint mit Recht (p. 169): „Dass vom Hofe her ein anderer Wind wehte, folgt auch daraus, dass der Arianische Bischof von Karthago [ich füge hinzu: toleranter als die überwiegende Mehrzahl der Amtsbrüder!] es wagen durfte und bereit dazu war, dem von einem Arianer misshandelten Bischof Fulgentius von Ruspe Genugthuung anzubieten.“
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 60. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_060.jpg&oldid=- (Version vom 7.4.2023)