Seite:De DZfG 1893 10 087.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

Nicht so vollständig wie die Entwicklung der Staufischen Tradition vermögen wir die der Antistaufischen zu reconstruiren. Wie wir überhaupt über eine Gegenpartei bei Friedrich’s Wahl nur sehr dürftige Nachrichten haben[1], so haben wir vollends nichts, was wir etwa der Staufischen Correspondenz gegenüberstellen könnten, auch keine Geschichtserzählung über die Thronfolge, welche nur annähernd so früh, wie die Otto’s, niedergeschrieben wäre. Erst ganz gegen Ende des 12. oder Anfang des 13. Jahrhunderts begegnet uns die oben erwähnte Halberstädter Bisthumschronik; sicher erst dem 13. Jahrhundert gehören zwei andere Antistaufische Berichte Albericus von Troisfontaines und die Chronik von St. Clemens in Metz an. Wir lernen die Antistaufische Tradition erst in einer Zeit kennen, in welcher bereits eine Vermischung der in Betracht kommenden Ereignisse und Persönlichkeiten stattgefunden hat.

Schon die Halberstädter Bisthumschronik, welche den jungen Sohn Konrad’s „rex futurus“ nennt und Friedrich I. erst den Thron besteigen lässt, nachdem jener gestorben ist, scheint von der Voraussetzung auszugehen, dass es sich um den erwählten König Heinrich (VI.) handle. Sie scheint den Vorgang sich in der Weise zu denken, dass Konrad seinen bereits erwählten Sohn Heinrich dem Neffen als Vormund übergibt, dass dieser aber nach dem Tode Konrad’s die formelle Wahl verschleppt, bis sein Mündel inzwischen stirbt und er sich selbst zum König wählen lässt. Der Chronist erzählt Konrad’s Tod unmittelbar im Anschluss

    Tradition sich allmählich bilden und erweitern konnte. Die Stelle lautet: Siquidem beatae ac semper recolendae memoriae predecessor ao patruus noster, inclitus triumphator, sanctissimus videlicet imperator Conradus, moriens, cum nos declarasset imperii sui successores, inter precipua pie ac paterne ammonitionis documenta instanter nos hortatus est: ut amicitiam tuam fideliter amplecteremur et fraternitatis vinculum inter nos indissolubili vinculo necteremus, quatenus imperia nostra per dilectionem unum fierent et utrique idem amicus idemque hostis existeret. Inde est, quod nos, ammonitionem eius effectu prosequente complere maturantes, et etiam voluntati tuae, quam ex litteris tuis persensimus, ad confirmandam inter nos amicitiam fraterna benignitate occurrsitantes, ad augmentum firmioris concordiae et incrementum utriusque imperii thalamum nobis de aula imperii tui preparari et de sanguine tuo uxorem ducere Deo annuente desideramus (Jaffé, Bibl. 1, 549).

  1. Hierüber vgl. unten (im nächsten Heft).
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 87. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_087.jpg&oldid=- (Version vom 9.4.2023)