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8. v. Funcke an Brühl. 1755 Januar 20. St. Petersburg.
     Nr. 3. – Orig. (chiffrirt).

Dass die Kayserin die Gnade gehabt dem Secretaire Wolkoff, so vieler bey der Gelegenheit angezettelten heimtückischen Räncke ohngeachtet, womit man dem Gross-Canzler zu Leibe gewollt, mit völligem Pardon dem Gross-Canzler, und so wie dieser lezte es im Spass gegen mich benennet, wohl conditionirt zurückzusenden, hat ihm eine Arth von Triumph über seine Wiedersacher zuwege gebracht; Da indessen aber die Kayserin, die sonst von freyen Stücken huldreichst bestimmte Summa zur Ranzionirung dieses Menschen aus seiner drückenden Schulden-Last, wieder vergessen zu haben scheinet, solche auch nicht hinreichend seyn wird; So ist der Gross-Cantzler, um sich den Menschen vor sich und seine Freunde dadurch noch mehr zu attachiren, jezt bemühet, eine geheime Collecte vor ihn zusammeln. Er selbst hat in der Stille den Anfang gemacht dazu beyzutragen, und auf dessen Vorwort hat der Envoyé Guydickens sich zu 600. Rubels vor seinen Hof erklähret. Auf gleichen Antrieb hat der Englische Resident, Baron Wolff, von dem der Wolkoff 400. Rubeln geborget gehabt, diese Schuld vor getilget bekennet, und noch 400. dazu geschencket. Nun aber hat der Gross-Canzler auch mir angelegen diese Collecte zu vermehren. Gleichwie jedoch mein persönlich Unvermögen ihm so bekannter ist, als ich noch selbst vor baar von ihm erborgte 1000. Rubeln in seiner Schuld stehe; So soll ich auf sein Wort und in seinem Nahmen, so sehr ich mich auch schwierig dagegen bezeiget habe, bey E. Exc. eine wehmüthige Vorbitte zu einer selbst beliebigen Bey-Steuer von unserem Hofe erhalten. Ich gestehe gar gerne, dass ich dergleichen Anträge an E. Exc. gelangen zu lassen nun desto mehr repugnanz verspühre, als ich kaum das Herz habe, wenn mich der Schuh selbst drücket, es mercken zu lassen; Indessen habe ich mich dessen jedoch hier, wo man jezt ohne dergl. ausserordentlichen Gratificationen bey Subalternen und bey Grossen, deren man von nöthen hat, nicht hinter und nicht vor sich kommen kan, und wo man schon auf gut Orientalisch ganz öffentlich und mit Vorbewust ihrer Obern und solte es der Kayserin Mt. Selbst seyn, die dergleichen ganz nicht vor missfällig anzusehen scheinet, nicht entlegen können etc.


Bemerkungen zu der Weltchronik des Frater Paulinus von Venedig, Bischofs von Pozzuoli. In Bd. XIV Heft 3 S. 603 ff. des „Historischen Jahrbuches“ hat jüngst P. Konr. Eubel unter dem Titel „Handschriftliches zur Chronik des sogenannten Jordanus“ einige Mittheilungen über die oben angeführte Weltchronik gemacht, welche,

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 120. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_120.jpg&oldid=- (Version vom 13.4.2023)