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Nach den Aeusserungen des eidgenössischen Militärs muss man erwarten, solches werde der Waffenehre ein Genüge leisten, sobald ihm keine bedeutende Uebermacht entgegengestellt werde. Der Feldmarschalllieutenant Graf Bubna, der eben aus Frankfurt nach Lörrach zurückgekehrt war, beeilte sich am 13. December mit Bezug auf die beiden Meldungen des General Zechmeister vom 9. dem Armeecommando zu erläutern, inwieweit die Grenzsperre gegen die Schweiz einzelnen Schwierigkeiten unterliege. Die Schweiz sei überdies der Weg, um die besten Nachrichten aus Frankreich zu erhalten[1]. Man solle bis zur endgültigen Entscheidung den vertraulichen Verkehr mit den Eidgenossen unterhalten, wie er das in Frankfurt schon vorgeschlagen habe. Die Verbündeten gaben nun durch Bubna die Erklärung ab, durch die Absendung so vieler Französischer Spione sei zwar die Grenzsperre augenblicklich zur Nothwendigkeit geworden, aber bekannten Leuten beider Nationen solle der Ein- und Austritt nicht untersagt sein. Diese gütliche Beilegung nahm Bubna ganz auf sich, indem er sich von Schwarzenberg die Gutheissung seines Vorgehens erbat. Als eine seiner Hauptaufgaben betrachtete er die Verbreitung des Frankfurter Manifestes. Von diesem war ihm unter dem 14. December wieder eine grössere Anzahl Exemplare zugegangen. Er versandte sie nicht bloss in die Schweiz, sondern auch nach Paris und in andere grosse Städte Frankreichs, an Handlungshäuser und sonst bekannte Namen und theilweise kamen sie auch an den Ort ihrer Bestimmung. Bemerkenswerth ist, dass es ihm nicht gelang, einen Drucker aufzutreiben, der gewagt hätte, dies Manifest an Ort und Stelle neuzudrucken. „Alle, an die er sich wendete, hielten ihm das Schicksal Palm’s in Nürnberg vor Augen. Auch war in obiger Erklärung von der Sicherheit des Privateigenthums nichts gesagt.“

Einem sehr wichtigen Bericht, welchen am 14. December der Oberst Mensdorff aus Wurmbach am Rhein dem Fürsten Schwarzenberg erstattete, entnehmen wir noch ein Stimmungsbild aus dem Kreise der Eidgenössischen Armee. Ein Adjutant des Generals Wattenwyl nämlich hatte dem Obersten Mensdorff gesagt: „Wenn Sie nach der Schweiz kommen wollen, so thun Sie es, aber auf eine Art, dass unsere Nationalehre nicht blossgestellt wird, d. h. mit einer solchen Macht, dass man sich vernünftiger Weise nicht dagegen wehren kann

  1. So scheint man in Frankfurt die erste Nachricht über die Einnahme von Bayonne durch Wellington aus einem Schweizer Bericht Lebzeltern’s erhalten zu haben.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 260. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_260.jpg&oldid=- (Version vom 3.5.2023)