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Bestimmungen über die Corporationsverfassung und die Organisation als Lehrkörper aufgenommen, eigentliche Statuten aber waren lediglich von den betreffenden Corporationen selbst berathen und beschlossen worden, landesherrliche Bestätigung war mitunter nachgefolgt, mitunter nicht für nöthig erachtet“. Es folgt dann ein Satz über Tübinger Statuten von 1481, die nicht einseitig vom Landesherrn gegeben seien und die Muther als die ältesten behandelt, während die ältesten doch von 1477 sind und der Universität durch den päpstlichen Commissar gegeben wurden, wie die Wittenberger vom Landesherrn. Indem er dies übersieht, fährt Muther fort: „Anders in Wittenberg. Hier sanctionirte Kurfürst Friedrich die Statuten der Universität unter dem 1. October 1508. Von einer Theilnahme oder auch nur Vorberathung der Universität ist nirgends die Rede – – –. Kurfürst Friedrich erlässt ein octroyirtes Statut, welches unter den Gesichtspunkt einer modernen Codification fällt.“

Er weist dann nach, dass der eigentliche Verfasser der im Namen und Auftrag des Kurfürsten erlassenen Statuten Christoph Scheurl war, der 1507 als junger Mann von 25 Jahren, aber als ein Jurist von Ruf aus Bologna nach Wittenberg berufen wurde. Vier Wochen nach seiner Ankunft wurde er schon zum Rector erwählt und im Juli 1508 unter die Räthe des Kurfürsten aufgenommen. „Die Universitäts- und Facultätsstatuten bilden ein Ganzes: sowohl in der Einleitung jener werden die letzteren angekündigt, als auch in dem Eingang des Statuts der Theologischen Facultät ist auf die praefatio superioris voluminis zurückverwiesen. Sämmtliche Facultätsstatuten sind nach der Schablone gearbeitet: nicht nur dieselben Capitelüberschriften kehren in der gleichen Reihenfolge wieder, sondern auch der Inhalt ist zum Theil wörtlich übereinstimmend. Die ganze Anlage erinnert lebhaft an die Versuche, welche unsere Zeit mit Codification von Universitäts- und Facultätsstatuten gemacht hat.“ Diese Statuten seien „Marksteine der alten und neuen Zeit“.

Muther hebt als Bestätigung zwei sachliche Momente hervor: dass der Kanzler, der an den mittelalterlichen Universitäten eine so grosse Rolle gespielt habe, in Wittenberg von vorn herein zurücktrete, und dass statt dessen eine vom Kurfürsten ernannte, also staatliche Commission unter dem Namen

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 115. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_115.jpg&oldid=- (Version vom 8.5.2023)