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(als dessen Quelle wir jetzt die anonyme Dänengeschichte von Roeskilde bezeichnen dürfen) heranzieht, kommt er zu dem Ergebniss, dass Marco der zweite Bischof von Schleswig, der Nachfolger Hored’s, gewesen sei, dass diese beiden etwa von 947–965 ihres Amts gewaltet hätten, dass Marco auch die Wagrische Mark mit untergeordnet gewesen sei und dass diese erst nach Marco’s Tod ein eigenes geistliches Oberhaupt erhalten habe. So sei denn also, was Helmold über Marco berichtet, keineswegs böswillige Erdichtung – es sei überhaupt nicht erdichtet, sondern aus Aldenburgischer Tradition geschöpft, die Helmold auch sonst benutzt habe. Und diese Tradition – so schliesst Wigger seine eindrucksvollen Erwägungen ab –, weit davon entfernt, die Geschichte zu fälschen, komme vielmehr der historischen Wahrheit anscheinend ziemlich nahe.

Wigger’s Ausführungen haben die Zustimmung von Breska’s[1] und Regel’s[2] gefunden; auch Wattenbach[3] hat sich ihnen angeschlossen und ich selbst habe sie insofern angenommen, als ich bei dem Versuch, die Liste der Aldenburgischen Bischöfe genauer festzustellen[4], mich dahin geäussert habe, dass Marco, wenn er überhaupt als eine historische

    Der Anonymus von Roeskilde benutzt an dieser Stelle eben Adam 2, 23; aber, wie schon Waitz angemerkt hat: „res accuratius indicare studuit“. Dabei können denn Irrthümer mit untergelaufen sein; und für einen solchen hält Waitz die Angabe, dass Folbert Bischof von Ripen, statt von Schleswig, geworden sei; aber wie der Anonymus unzweifelhaft auf Grund besserer, wenn auch vielleicht nur popularer Ueberlieferung statt Adam’s „Merka“ den richtigeren Namen „Marco“ gibt, so mag es auch auf guter Ueberlieferung beruhen, dass er diesen als Nachfolger des Hored (Hericus) bezeichnet. Uebrigens ist es nicht einmal sicher, dass Folbert nach Schleswig gehört; die Autorität des Schleswiger Bischofskatalogs, die das angibt, ist auch in anderer Hinsicht sehr anfechtbar; vgl. Lappenberg S. 405 u. Wigger a. a. O. S. 31 ff. Und in der einzigen Urkunde, die Folbert nennt, dem D. Otto’s III. von 988 (Mon. Germ. DD. II, Otto III. Nr. 41), für welches wir keine handschriftliche Ueberlieferung besitzen, weisen die auf das 1842 verbrannte Bremische Chartular zurückgehenden Drucke von Lappenberg und Lindenbrog an der Stelle, wo der Name seiner Kirche gestanden haben kann, eine Lücke auf, die Lünig, aus Lindenbrog schöpfend, unberechtigterweise mit „Sleswicensis" ausgefüllt hat. Der älteste Druck von Huitfeld bietet an dieser Stelle das Wort „nuntii“, das gewiss verderbt ist und keine sichere Emendation zu gestatten scheint.

  1. Untersuchungen über die Nachrichten Helmold’s. Diss. Göttingen 1880. S. 15 ff.
  2. Helmold und seine Quellen. Diss. Jena 1883. S. 30.
  3. In der oben S. 156 N. 3 citirten Helmold-Uebersetzung S. 29 N. 1.
  4. Forschgn. zur Brandenburg-Preuss. Gesch. 1, 402.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 157. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_157.jpg&oldid=- (Version vom 8.5.2023)