Seite:De DZfG 1894 11 180.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

Erwiderung. Ich hätte nicht gedacht, dass Schaube nach meinen im vorigen Hefte dieser Zeitschrift gegebenen Erörterungen noch daran festhalten würde, dass ich irgend welche Ausführungen von ihm entlehnt hätte. Obgleich ich jetzt darauf verzichte, ihn zu überzeugen, will ich doch die völlige Grundlosigkeit seiner Auffassung nachweisen; dieselbe beruht, wie gezeigt werden wird, im wesentlichen darauf, dass er mich, besonders in meiner ersten Schrift, fort und fort Behauptungen thun lässt, die sich gar nicht darin finden, und dass er für sich eine Art von Erfinderrecht für Aeusserungen gewahrt wissen will, die schon lange vor ihm in der Literatur vertreten waren.

Schaube sagt, ich hätte ihn nicht in dem Texte des ersten, Regensburg behandelnden Capitels, sondern in den Anmerkungen und in den späteren Partien meines Buches ausgeschrieben. Dazu bemerke ich, dass auch die Noten des ersten Capitels und überhaupt ein grosser Theil meiner Arbeit schon so, wie sie später gedruckt wurden, fertig waren, ehe Schaube’s Aufsatz überhaupt erschien. Auch habe ich in den späteren Partien bezüglich Regensburgs nur die Ergebnisse wiederholt; die Ausführungen Schaube’s in dem Programmaufsatze über andere als den Regensburger Hansgrafen beschränken sich aber auf 5 Zeilen, während 12 nur Büchertitel und Citate enthalten. Die Stellen, in welchen Sch. jetzt Entlehnungen nachzuweisen sucht, beziehen sich auch mit einer einzigen Ausnahme (ad 5) auf Regensburg. Bezüglich aller aber ist die Behauptung, dass ich Forschungsergebnisse Schaube’s mir irgendwie zu eigen gemacht, völlig aus der Luft gegriffen:

ad 1. Ich hatte in meinem Buche über Worms S. 54 Note 7 ausser auf zwei Quellenstellen zum Beweise dafür, dass „spätestens für das letzte Viertel des 12. Jahrhunderts eine Hanse in Regensburg bezeugt“ ist, mit einem „Vergleiche“ auch auf Schmeller’s Baierisches Wörterbuch S. 1134 verwiesen; dadurch wollte ich den Leser auch auf die in jenem Lexicon zahlreich wörtlich wiedergegebenen Urkundenstellen aufmerksam machen, aus denen sich meines Erachtens in Verbindung mit den vorher von mir citirten die Richtigkeit meiner Behauptung ergibt. Ich glaubte nicht, dass irgend ein gerechter und denkender Kritiker dadurch auf den abstrusen Einfall kommen könnte, dass ich sämmtlichen Behauptungen, die Schmeller auf der angegebenen Seite aufstellt, beistimme; in Bezug auf die Chronologie des Regensburger Hansgrafenamtes (Zurückführung auf Karl d. Gr.) war das ja durch den oben citirten Passus meines Buches noch ausdrücklich ausgeschlossen. Ich habe also in dieser Beziehung meine Ansicht gar nicht zu ändern brauchen, als ich das Alter des Regensburger Hansgrafenamtes in jener intensiveren Weise festzustellen hatte, die

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 180. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_180.jpg&oldid=- (Version vom 5.5.2023)