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und jetzt in dieser Zeitschrift als „lächerlich“ zu bezeichnen wagt, ganz richtig ist, folgt aus der von mir zum ersten Male publicirten Casseler Urkunde von 1323 (Hansgrafenamt S. 306 ff.). Auch Schaube hat jetzt GGA S. 683 anerkannt, dass in Cassel die „magistri pannicidarum“ als Hansgrafen bezeichnet wurden.

Gewiss beurtheilt man eine Sache ganz anders, wenn man ihr eine eingehende Specialuntersuchung als wenn man ihr 7 Zeilen (und 4 Zeilen Citate) widmet, wie ich es bezüglich des Hansgrafenamtes in meinem Buche über Worms gethan. Sehr zu Unrecht hat Sch. in dem Programmaufsatze gerade diese 7 Zeilen mit besonderer Vorliebe benutzt, um an ihnen eine, noch dazu vielfach unberechtigte, Kritik zu üben. So wenig wie die gelegentliche Erwähnung in meinem Buche über Worms, so wenig konnte aber auch Schaube’s Programmaufsatz die Erkenntniss des Hansgrafenamtes fördern. Er bringt über dasselbe nur zwei, etwa zur Hälfte mit Quellencitaten gefüllte Seiten. Das einzige zwar nicht neue, aber immerhin Bemerkenswerthe, was diese Seiten boten, war die schon von älteren Forschern ausgesprochene Ansicht, dass in Regensburg zunächst ein Hansgraf ohne Hanse existirt und dass er dann in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts zum Vorstande einer erst damals ins Leben getretenen Kaufmannsgenossenschaft (Hanse genannt) geworden sei. Diese Ansicht, die in der That bei einem Forscher der Gegenwart höchst auffallend ist, hat Schaube jetzt selbst aufgegeben (GGA S. 669, 670, vgl. oben S. 178 ad 4). So habe ich aus Schaube’s Ausführungen über das Hansgrafenamt in dem Programmaufsatze gar nichts gelernt, und, da ich gegen seine Irrthümer schon bei der Zurückweisung der Ansichten derjenigen Forscher, welche dieselben früher als er ausgesprochen, polemisirt, so brauchte ich nicht seinetwegen nochmals darauf zurückzukommen. Schaube gibt aber meine Aeusserungen unrichtig wieder, wenn er es so darstellt, als ob ich seine Ausführungen im allgemeinen „nicht für der Widerlegung werth“ erachtete. Die Aeusserung beschränkte sich auf die Ausführungen über das Hansgrafenamt in der Programmarbeit und nahm ausdrücklich auf meine früher mit der nöthigen Begründung vorgetragenen Forschungsergebnisse, welche von denen Schaube’s abweichen, Bezug.

Carl Koehne.     



Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 185. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_185.jpg&oldid=- (Version vom 5.5.2023)