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Urtheile über den Werth seines Büchleins gehen noch weit auseinander: die Einen haben es rundweg abgelehnt, nach den Anderen wäre dagegen die früher herrschende Meinung nun gleichsam in ihren Grundfesten erschüttert.

I. Zunächst möchte ich die Beziehungen Hildebrand’s zum Kloster St. Paul einmal genauer untersuchen, als der nächste Zweck geradezu verlangt. Da sie an sich der Erwähnung bedürfen, so ergreife ich gern die Gelegenheit, eine Episode in dem Leben des Mannes, welcher doch der Kirche den Stempel seines Geistes aufgedrückt hat, in ihre Einzelheiten zu verfolgen, ob ich auch über die Feststellung dürrer Daten nicht hinauskommen werde.

Im Mai 1050 erscheint Airard als Abt von St. Paul[1], schon am 1. November nennt er sich Bischof von Nantes, er zählt sein erstes Jahr als Bischof und verweist auf seine frühere Stellung im Kloster St. Paul, von wo er durch Wahl Leo’s IX. nach Nantes befördert sei[2]. Aber Airard konnte sich in seiner neuen Würde nicht behaupten; er musste nach Rom zurückkehren; im April 1059[3] und nochmals im September 1060[4] heisst er episcopus et abbas sancti Pauli. Danach kann man nicht zweifeln, dass Airard auch als Bischof Abt geblieben ist.

Zwischen den beiden Daten, dem April 1059 und dem September

    grosser Stoffbeherrschung“, und wenn auch noch nicht das letzte Wort gesprochen sei, so gebühre Martens doch das Verdienst, die Frage „scharf formulirt und zu ihrer Lösung einen grundlegenden Beitrag geliefert zu haben“. Ganz anders urtheilt Sackur, Die Cluniacenser II, 309 Anm. 3 und 312 Anm. 3. Nach seiner Meinung hat Martens „mit einer wunderbaren Leichtigkeit entgegenstehende Zeugnisse beseitigt“. Durchaus ablehnend verhalten sich auch O. Rottmanner in der Literarischen Rundschau für das kathol. Deutschland 1892 (XVIII), 334 ff. und J. Greving, Paul’s von Bernried Vita Gregorii VII. papae S. 16 Anm. 6. Zuletzt hat U. Berlière der Frage eine eigene Untersuchung gewidmet, Revue Bénédictine 1893 S. 337–347. Er schliesst mit den Worten: nous ne croyons pas, qu’il ait apporté la précision et la clarté suffisantes pour soulever autre chose que des objections; des preuves il n’en a pas données.

  1. Jaffé-Löwenfeld 4219.
  2. Morice, Mém. pour servir de preuves à l’hist. de Bretagne I, 402.
  3. Siehe meine Schrift über die Neuordnung der Papstwahl durch Nikolaus II. S. 32.
  4. Muratori, Ant. Ital. V, 1042–44. Giorgio e Balzani Reg. Farf. V, 294; 295.
Empfohlene Zitierweise:
Ludwig Quidde (Herausgeber): Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, Freiburg i. Br. 1894, Seite 228. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_228.jpg&oldid=- (Version vom 12.5.2023)