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Was der Brand von 1823 vernichtet hat, ergänze ich aus älteren Drucken[1], es in Klammern setzend:

Anno millesimosseptuagesimo ab incar[natione] domini tempori[bus] domni Alexandri sanctissimi pape qar[ti et domni Il]dep[ran]di uenerabili monachi et [archidiaconi] constructe sunt porte iste in regiam urb[em Constantinopolim, adiuvante domno] Pantaleone [consuli, qui] ille fieri [iussit].

Diese Inschrift nun, die den Hildebrand so ausdrücklich als Mönch bezeichnet, verdient nach Martens keine Beachtung, weil sie wegen Erwähnung Alexander’s IV., der von 1254–1261 den päpstlichen Stuhl innehatte, aus viel späteren Zeiten rührt. Dann müsste eine andere Inschrift, wonach die erwähnten Thüren von St. Angelo gegossen wurden: in regiam urbem Constantinopoli adiubante domno Pantaleone, qui eas fieri iussit[2], wohl als Muster gedient haben. So wird vielleicht Martens schliessen. Ich finde dagegen in der Uebereinstimmung der Worte nur einen Beleg, dass unsere Inschrift, gleich den Thüren von St. Paul selbst, ein Werk des 11. Jahrhunderts ist[3]. Aber Alexander IV.? Ihn dürfen wir – glaube ich – dem Byzantinischen Ursprunge zu Gute halten[4].

Gegen die Hypothese, dass die Inschrift einer späteren Zeit angehöre, spricht doch auch die einfache Erwägung, dass man nach 1073, dem Jahre, in welchem Hildebrand den päpstlichen

  1. Siehe Strehlke a. a. O. 116. Schulz a. a. O. 248.
  2. Siehe Strehlke a. a. O. 117. Schulz a. a. O. 249.
  3. Dass verschiedene Autoren die Inschriften der Thüren von St. Paul verfasst haben, – mag man schon aus der Verschiedenheit der Sprachen vermuthen. Aber auch die Lateinischen Inschriften sind nicht von Einem und Demselben entworfen, denn die Verse theilen nicht die Fehler der Prosa: diese ist gerade so schlecht, wie auf den Thüren von St. Angelo und zu Atrani.
  4. Das ist auch die Ansicht von W. Heyd (Deutsches Kunstblatt IX, 234 Anm.): „Konnte es nicht auch ein Versehen des Constantinopolitanischen Künstlers sein, der mit der Reihenfolge der Päpste unbekannt war?“ – Strehlke und Schulz haben den Fehler einfach vermerkt, der Gedanke an Fälschung scheint ihnen ganz fern zu liegen. – Wenn ein Byzantiner die Inschrift verfasst hat, wenn er also bis zu dem nicht eben hohen Grade, den die fehlerhafte Fassung verlangt, des Lateinischen mächtig gewesen ist, dann mag ihm vorgeschwebt haben, dass Alexander II. nach Leo IX., d. h. nach jenem Papste, unter dem die Kirchentrennung erfolgte, als Vierter die Tiara trug, und so liesse die falsche Ordnungszahl sich erklären.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 232. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_232.jpg&oldid=- (Version vom 12.5.2023)