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gedacht[1]. Einmal nennt er ihn einfach „Papst Gregor“, und darin erblickt auch Martens nichts Bedenkliches. Dann aber heisst es: Gregorii pontificis, qui ab eo [sc. Leone IX.] educatus ac subdiaconus ordinatus, nunc autem in Romana urbe culmen apostolicum tenens, Christi ecclesiam verbis simul et exemplis illustrat, didici relatione etc. Dass Hildebrand als Zögling Leo’s IX. vorgestellt wird, dass er auch als Subdiakon von dessen Gnade erscheint, seines Mönchthums aber nicht gedacht ist, spricht nach Martens gegen die bisherige Meinung, er habe einem Kloster angehört. Warum? Ihn in diesem Zusammenhange als Ordensmann zu bezeichnen, wäre doch nur dann Veranlassung gewesen, wenn Leo IX. ihn auch eingekleidet hätte. Zuletzt ertheilt Desiderius dem nachmaligen Papste selbst das Wort: Cum essem – – – subdiaconus et a beatae memoriae Victore – – – in Galliam – – – essem transmissus[WS 1] etc. „Vom Monachate des Subdiakons erzählt Desiderius nichts“. Gewiss nicht, denn Hildebrand wurde mit der Gallischen Mission betraut als Subdiakon der Römischen Kirche, keineswegs aber als Mönch irgend eines Klosters[2].

Oefter spricht Damiani von Hildebrand; seines Mönchthums hat er nie gedacht. Doch ist der Grund unschwer zu vermuthen. Damiani bewundert in Hildebrand den kampfbereiten Streiter und weitschauenden Politiker; ob er diesen Mann, den er doch viel mehr scheute als liebte, für das Muster eines Mönches hielt, möchte sehr zweifelhaft sein; und weshalb sollte er dann gerade das Mönchthum Hildebrand’s betonen[3]?

  1. Mabillon, Acta IVb, 453; 454; 458 ap. Migne ClL, 1006; 1007; 1013.
  2. Uebrigens meint auch Meyer von Knonau, Heinrich IV. II, 211 Anm. 41, Martens habe das Stillschweigen des Abtes Desiderius „mit Recht als Hauptargument“ gegen das Mönchthum Gregor’s angeführt.
  3. Dazu hat er um so weniger Grund, als sein Princip war: Quam male mercatur, qui monachorum praesumit claustra deserere! Gregor aber hatte das Kloster verlassen. Nebenbei nur ein Wort über die Folgerung, die Martens S. 31 Anm. 2 aus einer Erzählung Damiani’s zieht. Hildebrandus Romanae ecclesiae archidiaconus retulit: Duos, inquit, sanctos monachos vidi etc. Daraus schliesst Martens: „Dass hier der nichtmönchische Archidiakon von den zwei Mönchen separirt wird, ist offenbar“. Dann ist es auch wohl „offenbar“, dass nach folgendem Satze: „Der Geh. Rath von Giesebrecht erzählte: Zwei gelehrte Professoren“ u. s. w., der Verfasser der Kaisergeschichte eher alles andere gewesen wäre, als ein Professor. Doch, man verzeihe.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Zitat mit öffnendem Anführungszeichen eingeleitet.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 239. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_239.jpg&oldid=- (Version vom 12.5.2023)