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hat, wie ein Blick in die Anmerkungen S. 501/2 gelehrt haben würde!), mit einem Spanischen Schriftsteller den Islam nicht nur mit dem Arianismus, sondern geradezu mit der Reformation zu vergleichen – und dann wirft er sich mit einem „Was sollen wir dazu sagen?“ in die Brust, um auf Grund einer solchen unwahren Angabe mir wie Ranke (!) jedes religiöse Verständniss abzusprechen und fortdauernde Verkennung des „religiösen Factors in der Geschichte“ Schuld zu geben. Vollends glaublich gemacht wird das dann dem flüchtigen Leser, indem S. 59 meine Bemerkung betreffend die Ueberlegenheit des Islam gegenüber dem Byzantinischen Christenthum auf das orthodoxe Christenthum des Mittelalters überhaupt gedeutet wird.

Aehnliche Willkürlichkeiten oder – Flüchtigkeiten in der Wiedergabe der gegnerischen Ansichten finden sich bei Gmelin noch in Menge. Es soll sich z. B. wunderlich ausnehmen, wenn ich bei Besprechung des Verhörs der ursprünglich vor dem Papste zu erscheinen bestimmten Ordensoberen in Chinon gegen Schottmüller bemerkte, er gebe S. 195 ff. „ohne Beweis die Folgen der Folter als Grund“ ihres Nichterscheinens vor Clemens V. zu Poitiers an, während S. 199 und 200 Schottmüller ausführlich darzuthun sucht, man müsse die Differenz zwischen der ersten und der zweiten Aussage etlicher der dabei Verhörten „auf zwischen dem ersten und dem zweiten Verhör liegende Gewaltmassregeln“ zurückführen. In der Note S. 64 gibt Gmelin mir Schuld, die Vermuthung Reuter’s betreffend das Vorkommen von Disputationen zwischen christlichen und Mohammedanischen Gelehrten über die beiden Religionen „begierig als feststehende Thatsachen zu verwenden“, um in gesperrtem Drucke hinzuzufügen: „Wenn das Schottmüller gethan hätte!“ Dass ich aber Culturgesch. S. 28 und 503 die Beweise dafür bringe und eine Reihe von uns erhaltenen Denkmälern der Art nachweise, lässt er unerwähnt. – S. 101 meint er bei Besprechung der Regel von Troyes, es sei kein Gewicht darauf zu legen, dass in der Französischen – d. h. ursprünglichen – Fassung, abweichend von der Lateinischen, Art. 13 den Templern aufgegeben werde, sich an excommunicirte Ritter zu halten, vielmehr liege wohl ein einfaches Versehen vor, wie er denn auch S. 165 die Worte des hl. Bernhard, in denen er auf die in dem Orden vereinigten schwierigen, verwahrlosten Elemente hinweist, nicht als eine

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 253. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_253.jpg&oldid=- (Version vom 13.5.2023)