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Benützer Gmelin – Lea keinen Zweifel darüber, dass er die Templer für eximirt von der Inquisition hält, indem er sie wiederholt (III, S. 241, 243) bezeichnet als „justiciable only by Rome“ oder „in the Roman curia“ (vgl. S. 253: the Templars were subject to no jurisdiction save that of the Holy See).

Um so überraschender ist es, dass er sie bei Beginn des Verfahrens in Frankreich plötzlich als der Inquisition unterworfen behandelt (S. 259): „while his aweful authority overrode all the special immunities and personal inviolability of the Order“. Welche von den beiden sich ausschliessenden Thesen Lea’s die richtige ist, kann nicht fraglich sein gegenüber der Bulle Clemens’ III. vom 14. Februar 1190, welche alle den Privilegien des Ordens zuwiderlaufenden päpstlichen Erlasse dem Orden gegenüber für ungültig erklärte[1]. Im Einklange damit hat sich auch die um ein Gutachten über die streitige Competenzfrage angegangene theologische Facultät der Pariser Hochschule am 25. März 1308 dahin ausgesprochen, dass ein weltlicher Fürst Häretiker zwar ohne bischöfliche Vollmacht nicht aburtheilen, wohl aber der Häresie Verdächtige, wenn Gefahr im Verzuge, gefangennehmen dürfe, um sie der Kirche auszuliefern, dass aber die Templer in jedem Falle eximirte Leute seien, deren Güter nur ihrer ursprünglichen Bestimmung gemäss verwendet werden dürften[2]. Augenscheinlich suchte die Facultät sich mit dieser Aeusserung zwischen den in dieser Sache vorliegenden Schwierigkeiten hindurchzuwinden, ohne es mit einer der beiden concurrirenden Gewalten zu verderben: sie hielt fest an dem ausschliesslichen Recht des Papstes zur Aburtheilung der Ordensritter in Betreff der ihnen Schuld gegebenen Häresie, erkannte aber andererseits die Befugniss des Königs an, dieselben auf das erfolgte Anrufen der Inquisition festzunehmen.

Was die Motive, die Philipp den Schönen zur Vernichtung des Ordens bestimmt haben sollen, angeht, so sucht Lea (III, S. 253–254) diese allerdings in der niedrigsten Sphäre menschlicher Leidenschaft, indem er den König nur von Geldgier geleitet sein lässt. Gegen die Templer und nicht gegen die – angeblich – noch reicheren Hospitaliter soll er sich gewandt

  1. Entwicklung u. s. w. S. 264 Nr. 39.
  2. Baluze, Vitae pap. Aven. I, S. 591.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 257. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_257.jpg&oldid=- (Version vom 13.5.2023)