Seite:De DZfG 1894 11 279.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

noch zurückerstatten sollte, der ihnen mit 14 Procent jährlich hatte verzinst werden sollen. Bereits im April 1558 hatten sie sich aber mit dem Könige verglichen, und zwar in einer Weise, die um so grösseres Aufsehen erregte, als man nachrechnete, dass ihnen ihr Vergleich nicht einmal so viel einbrachte, als wenn sie sich den Bedingungen des Decretes unterworfen hätten. Um dieselbe Zeit scheint das grosse Niederländische Handelshaus der Schetzen sich dem Decreto unterworfen zu haben, was man sich damit erklärte, dass sie von der endgültigen Abrechnung des Decretes einen weiteren Sturz der damals schon mit 25 Procent und mehr Verlust gehandelten Rentenbriefe erwarteten, und erhofften, bis dahin ihren Besitz an solchen zu erträglicheren Preisen veräussert zu haben.

Die Hauptmasse der Gläubiger, vor allem die Genuesen, kam erst am 14. November 1560 zu einem Vergleiche mit dem Könige, der überdies für Letzteren durchaus vortheilhaft genannt werden muss, denn in der Hauptsache unterwarfen auch sie sich den Bedingungen des Decretes, und mussten sich überdies zu einer neuen Anleihe von 1 Million Ducaten bereit finden lassen. Allerdings wurden ihnen in Nebendingen alle möglichen goldenen Brücken gebaut, und sie sorgten dafür, dass sie mit der Regierung in enger Fühlung blieben, derselben unentbehrlich wurden, und damit Gelegenheit bekamen, sich für den einmaligen Verlust bei hundert und aberhundert kleinen Gelegenheiten reichlich zu entschädigen.

Zu den Wenigen, die auch jetzt noch sich dem Decrete nicht unterwarfen, gehörten die Fugger. Wenn auch die Blüthezeit ihres Spanischen Handels erst in die Periode vom Jahre 1562 bis zum Tode Philipp’s II. fällt, so waren sie doch auch schon damals mit ausserordentlich bedeutenden Summen in Spanien engagirt, und es ist ein Beweis für die grosse Solidität ihres Reichthums, dass sie es noch zwei Jahre länger als selbst die geldmächtigen Genuesen aushielten, bis sich ihnen eine glückliche Conjunctur bot, um ihre Forderungen geltend zu machen. Der Vertrag vom Jahre 1562 hat die Fugger reichlich für alles entschädigt, obwohl seine Bedingungen scheinbar gar nicht so günstig waren. Aber er brachte ihnen den doppelten Vortheil, dass er die Möglichkeit, die Höhe ihrer Gewinne zu controliren, ausschloss, und dass er ihr Interesse eng mit dem der Regierung

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 279. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_279.jpg&oldid=- (Version vom 14.5.2023)