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verknüpfte, so dass diese fürchten musste, sich selbst zu schädigen, wenn sie die Fugger angriff. Diesem Vertrage verdanken sie es vor allem, dass sie sowohl 1575 als 1596 bei dem Erlass des zweiten und dritten Decretes von vornherein verschont blieben, und nur der Verfall in ihrem eigenen Hause trug die Schuld daran, dass es ihnen im Jahre 1608 nicht abermals gelang, sich den Folgen des Decretes zu entziehen.

Von einer Massregel, wie das Decreto, war mehr als ein augenblickliches Aufathmen nicht zu erhoffen; im Grunde diente es sogar nur dazu, dem Staate schwerere, wenn auch im Momente minder fühlbare Lasten aufzubürden. Da Philipp II. mit seinen Geldgeschäften in den Händen derselben Leute blieb, die er eben geschädigt hatte, so liess sich ohne Weiteres voraussehen, dass sich die Finanzlage nicht wesentlich ändern werde. Im Gegentheil, die Fugger’schen Correspondenzen berichten ununterbrochen darüber, in welch’ schamloser Weise der Staat bei jeder Gelegenheit von den Genuesischen und Spanischen Finanzmännern eben desshalb betrogen wurde, weil diese beständig das Damoklesschwert einer neuen Suspension ihrer Forderungen über ihren Häuptern schweben fühlten.

In Handel und Wandel Spaniens muss das Decret vom Jahre 1557 gleichwohl verhältnissmässig nur wenig Unheil angerichtet haben, vielleicht desshalb, weil ja schliesslich die Krone alle ihre Gläubiger voll entschädigte, und nur den Modus der Zahlung, allerdings erheblich zu deren Ungunsten veränderte; dann wohl auch, weil es fast ausschliesslich ausländische Handelshäuser traf. Es wäre wenigstens sonst nur schwer begreiflich, dass der Anstoss zu einer Wiederholung dieser Massregel nicht von der Regierung, sondern von den Vertretern des Landes ausging.

In welchem Zusammenhange dies geschah, in welche traurige Verfassung die Staatsfinanzen bis zu dem Jahre 1573 gelangt waren, habe ich in meiner früheren Schrift näher geschildert; die Geschichte des zweiten Decreto lehrt aber, dass das traurige Bild, welches Philipp II. vor den Cortes entrollte, noch nicht einmal der schrecklichen Wirklichkeit entsprach. Um das Geld für die kostspieligen Kriegsrüstungen aufzubringen, war mit einer an Gewissenlosigkeit grenzenden Leichtfertigkeit gehandelt worden. Mehr als einmal hatten es einsichtige Männer versucht, dem

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 280. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_280.jpg&oldid=- (Version vom 14.5.2023)