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sich um längere Zeiträume, um die Gesammtsumme der bürgerlichen Jahre handelt, während welcher eine Reihe von Königen regiert hat, keinen grossen Fehler begehen wird, wenn man jedesmal 1 Jahr abrechnet. Regierungen unter 6 Monaten Dauer muss man vernachlässigen, Regierungen von 1 Jahr muss man mit 1 Jahr ansetzen, da dann der Fehler kleiner ist, als wenn man auch sie vernachlässigen wollte. Wie die Dinge bei den Hebräischen Königslisten stehen, darf man hoffen, hinsichtlich der Gesammtsumme nur einen Fehler von etwa 1 Jahr zu begehen. Der Fehler würde natürlich wachsen, wenn die Zahl der Regierungen von 6 Monaten und darunter eine grössere wäre.

Einen grösseren Fehler, wie hinsichtlich der Gesammtsumme wird man natürlich hinsichtlich der absoluten Fixirung der einzelnen Regierungen machen, um so mehr, wenn man, wie das bei einer so ungenauen Ueberlieferung nicht wohl anders sein kann, die gewonnenen Daten eines schlechten lunisolaren Kalenders nach Art der Chronographen auf proleptische Julianische Jahre überträgt. Indessen kann dieser Fehler schwerlich viel über 3 Jahre betragen. Ebenso ist kein ganz genauer Ausgleich zwischen den Listen der Israelitischen und der Jüdischen Könige möglich, so dass man etwa mit voller Bestimmtheit sagen könnte, der Regierungsantritt des Königs A fällt in das xte Jahr des Königs B. Einestheils ist ja der Fehler in der Gesammtsumme bei der Reduction der einen Liste nicht genau gleich dem in der anderen Liste und dann müssen wir ja schematisch alle Könige am Julianischen 1. Januar antreten lassen, während das wirkliche Datum ihres Regierungsantritts unbekannt ist. Dieser Fehler kann, soviel ich sehe, bis auf 2 Jahre steigen.

Ehe nun der Versuch gemacht wird, die beiden Königslisten nach den eben dargelegten Grundsätzen zu untersuchen, wird es sich der Bequemlichkeit halber empfehlen, die überlieferten Zahlen tabellarisch zusammenzustellen. Dabei gebe ich lediglich die Zahlen des Hebräischen Textes der Königsbücher. Soweit die in den Büchern der Chronika überlieferten davon abweichen, sind sie schlechter und dasselbe gilt, soviel ich sehe, von den Varianten der Septuaginta, welche Holmes und Parsons verzeichnen. Von der ganzen sonstigen Ueberlieferung, soweit ich sie durchgearbeitet habe, könnten höchstens die 40 Jahre für Jerobeam II. bei Josephos A. J. IX, 10, 205 auf Beachtung Anspruch erheben.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br. und Leipzig: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1896, Seite 49. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_049.jpg&oldid=- (Version vom 24.5.2023)