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wichtige Erwerbung zu machen, sind es vermuthlich gewesen, die im September 1242 die Regelung einer anderen privaten Angelegenheit ermöglichten. Seit dem Tode der Markgräfin Mathilde war das Regensburger Hochstiftlehen, die Herrschaft Hohenburg, Berthold und seinen Brüdern vorenthalten worden[1]. Am 20. September 1242 kommt zu Regensburg zwischen dem Bischof Siegfried und dem Markgrafen Berthold ein Vergleich dahin zu Stande, dass der Markgraf sein Schloss Rohrbach nebst Zubehör an das Hochstift übergibt und dann Hohenburg und Rohrbach als bischöfliche Lehen für sich und seine Familie zurückerhält[2].

Im folgenden Jahre weilt auch der jüngere Bruder, Dipold, vorübergehend in Deutschland und bestätigt am 30. August den mit dem Bischof von Regensburg abgeschlossenen Vertrag[3], entsprechend der Verpflichtung Berthold’s, binnen Jahresfrist die Zustimmung seiner Brüder und Schwestern zu erwirken. Dieser Dipold hatte, wie wir oben sahen, bereits im Februar 1237 als Junker im kaiserlichen Heere gedient, einige Jahre später hören wir von einer Erkrankung desselben in Italien; 22. Februar 1240 ertheilt der Kaiser den Auftrag, an den Junker Dipold von Vohburg die Kosten für einen Kuraufenthalt zu Pozzuoli und Salerno, sowie für seine Rückreise an das kaiserliche Hoflager zu bezahlen[4]. Der Aufenthalt Dipold’s in Deutschland kann nur von kurzer Dauer gewesen sein; im Juli 1244 finden wir Dipold auf Norditalienischem Boden in einer hohen Vertrauensstellung wieder. Bekanntlich hatte Friedrich II. die Lombardei in zwei Generalvicariate getheilt, in deren Mitte Pavia lag. Als Generalvicar des Reiches von Pavia aufwärts erscheint seit dem Juli 1244[5] Markgraf Dipold von Vohburg und ist als solcher auch noch im Juli 1247 urkundlich bezeugt[6]. Wie vor wenigen Jahren der ältere Bruder Berthold das Amt eine Stadtcapitäns bekleidet hatte, so war nunmehr der jüngere Bruder zu dem noch höheren Range eines Generalvicars emporgestiegen[7].

  1. „sepe sepius petitum totiensque negatum“, R. 231.
  2. R. 231.
  3. R. 232.
  4. B.-F. 2832, R. 226.
  5. Annal. Plac. Gib. Mon. Germ. SS. XVIII, 488.
  6. „imperii Pavia superius generalis vicarius“, B.-F. 3637, R. 235. Vgl. dazu Ficker, Ital. Forschgn. II, 502.
  7. Ueber den Umfang der Befugnisse dieses Amtes gibt Aufschluss die kaiserliche Urkunde B.-F. 3732.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1895, Seite 210. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_210.jpg&oldid=- (Version vom 1.6.2023)