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es die Frage, wer bei der Kur, die ja nach der Darstellung des Ssp. und, wie jetzt wohl allgemein feststeht, auch in Wirklichkeit[1] eine reine Form war, zu bevorzugen sei, so konnten kaum andere Fürsten als die Erzbeamten in Betracht kommen.

Lässt sich somit der vom Ssp. geschilderte Zustand sehr gut als Stadium in der Entwicklung des Kurfürstenthums denken, so bestätigt das den im Vorigen theilweise geführten Beweis, dass wenigstens 1237 die von Eike geschilderte Wahlordnung in thatsächlicher Uebung gewesen sei.

Das führt uns schliesslich noch zu einer Vermuthung über die Zeit der Entstehung dieser neuen Stimmordnung.

Die Angaben über dieselbe stammen noch aus dem Ende des 12. Jahrhunderts. Von 1198 bis 1237, in welchem Jahre sie in Uebung ist, war ferner keine Gelegenheit zu ihrer Ausbildung. Schon aus diesen beiden Gründen verdankt sie ihre Entstehung der Zeit vor 1198. Dazu kommt ein Drittes. Die alte Zeit kannte nur den Gegensatz zwischen geistlichen und weltlichen Fürsten; die neue stellte daneben den anderen Gegensatz zwischen Fürsten, die am königlichen Hofe ein Ehrenrecht bekleideten, und den übrigen. Schon dies deutet auf eine Periode kräftigsten königlichen Regiments, eine solche ist aber in der ganzen nach-Salischen Zeit nur die Regierung Friedrich’s I. Für diese Annahme lassen uns auch die Quellen nicht ohne Anhalt.

Die einzige Wahl unter Friedrich I. war die Designation Heinrich’s im Jahre 1169. Wie nun die Hauptfrage bei Neubesetzung des Thrones nicht fest geregelt war, und man zwischen Erbfolge und freier Wahl schwankte, sollte so nicht auch die Art, wie die Erklärung der Fürsten über die Thronbesetzung abgegeben wurde, je nach den Umständen gewechselt haben[2]?

In diesem Falle würde die Designation von 1169 auch äusserlich den starken Einfluss des Kaisers zur Schau getragen haben. Und so scheint es in der That zu sein, wenn wir die Berichte darüber lesen:

Reichersberger Chronik: imperator – – – filium – – – post se regnare firmavit (S. S. XVII, 489).

  1. Lindner S. 91. Schröder, Rechts-G. S. 455.
  2. Vgl. Lindner a. a. O. S. 65.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1895, Seite 309. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_309.jpg&oldid=- (Version vom 7.6.2023)