Seite:De Deutsche Hausmärchen 041.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.



Beim Frühstück frug der Jüngling die Frau, wem der Wald gehöre? „Der Wald gehört mein,“ sprach sie. Da frug er weiter ob er wohl darin jagen dürfe, denn die Jagd sei seine größte Lust und Freude. „Das mögt ihr, soviel euch beliebt, doch ich rathe euch, thut es nicht,“ erwiederte die Frau. Er schlug den Rath aber in den Wind, denn er sah keinen Grund dazu, ergriff eine Büchse und sprang fröhlich in den Wald hinein. Da rief die Frau seinen Diener und sprach: „Geh und folge deinem Herrn schnell, so lieb dir sein Leben ist. Wenn ihr auf den freien Waldplatz kommt, dann springen drei weiße Hirsche vor euch her, doch darf dein Herr keinen schießen, übrigens mag er tödten, was ihm vor den Lauf kommt. Du darfst deinem Herrn aber nicht sagen, daß ich dir dieß verrathen habe, sonst ist es um dich geschehen.“ Der Diener dankte der Frau von Herzen für ihren Rath, denn er liebte seinen Herrn über alles.

Kaum waren Beide einige hundert Schritte im Walde fortgegangen, da wurde es lichter und immer lichter und sie kamen auf eine große Wiese, da sprang ein Bächlein lustig über weiße Kiesel und die Vögel sangen, daß dem Jüngling das Herz im Leibe hüpfte. Da raschelte es plötzlich im Gebüsch und drei prächtige schneeweiße Hirsche mit stolzem Geweih sprangen heraus und liefen quer über die Wiese hin. Der Jüngling legte an, aber ehe der Schuß noch fiel, schlug der treue Diener ihm die Flinte in die Höhe, so daß die Kugel in einen Baum fuhr und die Hirsche unversehrt davonsprangen. Der Jüngling fuhr den Diener hart an, warum er das gethan habe, doch dieser entschuldigte sich und sprach, eine

Empfohlene Zitierweise:
Johann Wilhelm Wolf: Deutsche Hausmärchen. Göttingen und Leipzig 1851, Seite 41. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Deutsche_Hausm%C3%A4rchen_041.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)