Seite:De Merian Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae 041.png

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deß Vorsitzes / vor diesem / wider einander gehabt / Anno 1521. auffgehoben worden; von der Fruchtbarkeit des Landes an sich selbsten / wann es nemblich recht / und mit Fleiß gebaut würde; Grösse desselben / als welches sich von Abend gegen Morgen auff die 120. Teutsche Meilen erstrecke; Menge der Fische / sonderlich der Krebse; und anderm mehrerm /und daß in dem nächsten Teutschen Krieg / von den Märckischen Städten / und Schlössern / allein Spandau / und Cüstrin / uneingenommen / und unerobert / verblieben / handelt;) lesen. Zu dem erzehlten ist noch zuthun / daß folgende Superintendenzen in dem Churfürstenthum Brandeburg gesetzt werden / als / zu Cotbus / in der Herrschafft Besko / und Storko / under dem Herrn Comptor zu Lagow / in dem Sternebergischen. In dem Zällischen Kreise im Croßnischen. In dem Münchbergischen Kreise. In der Herrschafft Sommerfelde. Zu Kalbe. Arneburg. Im Kloster Krevest / und Neundorff. Erxleben Flechtingen. Klosterey Distorff. Klosterey Dambeck. Betzendorff. Apenborg. Knesebeckischen. Alvenschlebischen. Schulenburgischen. Kloster zum H. Geist. Pudtlist. Wrizen an der Oder. Zoßen. Trebin. Liebenwalde. Cedenick. Wüsterhausen. Gransoy. Lindau. Bellin. Ziegeser. Nowen. Im Lande Frisak. Im Lande Rinow. Falckenburg. Schivelberk. Dramburg. Callisien. Sonsten hat einer / noch vor dem gedachten Teutschen Krieg / in welchem dieses Land schier gar umbgekehrt worden / geschrieben / es seye solches Land / an sich selbsten / ein hübsches / und sehr fruchtbares Getraid / und fischreiches Land / da auch an Wildpret grosser Vorrath; Aber die Leuthe / sonderlich in Flecken / und Dörffern / seyen so unanrichtig / daß sie ihnen diese herrliche Gelegenheit nit nutz zumachen wissen. Es geb in etlichen Dörffern so freygebige Wirth / daß sie den Gästen die Suppen mit Wasser schmeltzten / undwann sie Eyer sötten / die Brühe umb Gottes willen geben: Wer ein frisches Stroh zu seinem Nachtläger haben könne / der mög sich glückseelig schätzen / und für einen grossen Herren halten. Anfangs haben Teutsche / als die Longobardi, Nuithones, Sidini, Deuringi, etc. folgends Wenden / oder Slaven / und dann nach Vertreibung derselben / wieder Teutsche / auß Niderland / Frießland / Westphalen / Sachsen / und Franckenland / dieses Land bewohnt. Andreas Goldmeyer / vom ersten Ursprung der Teutschen Völcker / p. 24. cap. 6. setzet / daß die Gothen / im Jahr Christi 101. herauß in Sachsen gefallen / jedoch mit Verlust 20. tausend Mann zu ruck getrieben worden. Da dann zur Verhütung fernerer Einfälle / die Catten / Sachsen / und Hartzländer 18. tausend Mann auff Sächsische Grentze geleget / und der Marck Brandenburg einen Anfang gemacht. Johannes Micraelius im 1. Buch vom Pommerlande am 109. Blat / schreibet auß Trithemio, wie etwa hundert Jahr nach Christi Geburt / erstlich die Francken in die 28. tausend Mann starck / in die Marck / und Pommeren / wider die Gothen gezogen / und / nach deme mehr Volck zu ihnen folgends gestossen / sie sich daselbst gesetzt haben. So viel die Regenten betrifft / hat die Marck / allein vom Jahr Christi 823. an zurechnen (zu welcher Zeit die Wendische Fürsten Milegastus, und Coleadrogus, auff offentlichem Reichstage zu Franckfurt / dem Keyser Ludwigen / Keysers Carls deß Grossen Sohn / sich mit ihren Märckischen Ländern ergeben) biß auffs Jahr 1415. da dieses Land käufflich an die jetzige Herrschafft kommen / über die zwölff mal dieselbe gewechselt. Daher man sagt: Mutavit Dominos Marchia saepè suos.

Als die Stadt Brandeburg / von den obgedachten Wenden / durch Keyser Heinrichen den Ersten / erledigt worden / hat er / der Keyser / im Jahr 928. den Ersten Marggrafen / nemblich Siegfrieden / Grafen von Ringelheim / (dessen genealogiam Andreas Angelus in der Märckischen Chron. lib. 1. fol. 40. seqq. setzet /) dahin geordnet / deme Graff Gero zu Altenburg und Merßburg / und diesem Anno 965. Brumito / Graff zu Wethin / und Burggraff zu Zorbeck / gefolgt haben. Dieses Brumitonis Sohn war Hugo, Marggraff zu Brandenburg / und deß Reichs Stadthalter in Hetruria, der siben statliche Clöster in Italia gestifftet hat / und Anno 1001. gestorben ist. Sein Bruder Segehart hat die Marck regiert / wiewol zu Soltwedel besondere Marggrafen gewest seyn. Ihme succedirte sein Sohn Theodoricus, den die Wenden vertrieben / daß er zu Magdeburg in Armuth gestorben. Auß seinem Stammen ist Conradus, Grafen Dedonis III. zu Wethin

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 041. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_041.png&oldid=- (Version vom 17.2.2023)