Seite:De Merian Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae 117.png

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neuen Besitzern / nemblich den gedachten von Alvensleben / Gebhardo, und seinen Brüdern ums Jahr 1380. wider / sampt dem Schloß / bevestigt worden. Daher gemeldter Edinus sagt:

Fratribus his etiam major concessa potestas,
Urbanas Calbae sedes incingere portis,
Atque paludosis circum vallare fluentis,
Aggereque excelso, et turritis moenibus arcem
Munire, et fossis aditum prohibere profundis.

Siehe Andr. Angelum, in der Märckischen Chronic / und Johan. Angel. à Werdenhagen part. 3. de Reb. Hans. c. 7. fol. 130. Und dieses Städtlein / und ansehenliches Schloß / gehört noch heutiges Tags dem alten / und sehr vornehmen Geschlecht deren von Alvensleben. Herman Hamelmann in der Oldenburgischen Chronic erzehlet part. 1. cap. 10. fol. 20. ein Geschicht / so sich alhie im Schloß mit einem Ring / so eine Magd einer Frauen von Alvensleben / darumb daß sie einer unbekanten Frauen in Kindsnöthen bey gesprungen / verehret / zugetragen hat. Als An. 1631. der General Graff von Tilly / Garleben quittirt / hat er allein besagtes Hauß Calbe besetzt gelassen; welches aber / noch im selbigen Jahre der Schwedische General Banner erobert hat.


Calis / oder Kalis /

Eine Churfürstlich Brandeburgische Stadt / an dem Fluße Trage / nit weit von Fürstenau / und den Polnischen Gräntzen / in der Neumarck / und gegen der Pommerellischen Stadt Fridland fast über / und 3. Meilen von der Brandeburgischen Stadt Arnßwalde / gelegen / so Anno 1577. gantz außgebronnen.


Cammin /

Von dieser Bischofflich-Pommerischen Stadt schreibet Johan. Micraelius lib. 6. Pomer. p. 611. seq. also: Die Cammin von Camenitz in Polen / da auch ein Bischoff residiret / und das den Namen von einem steinern Hause hat / nicht zu unterscheiden gewust / haben gemeinet / daß Cammin unter den Ertzbischoff von Gnesen gehöre / dahin Camenitz gelegen ist. Unser Pommerisches Cammin aber ligt sub latitud. 53. 48. et sub lonigtud. 39. 0. an der Divenow / und ist schon zu Bischoff Ottonis Zeiten ein Hofflager Wartislai I. gewesen / hernach zum Bischoffssitze gewidmet / und als sie von den Dänen verstöret / von Barnimo I. wieder auffgebauet / und mit Lübischen Rechte begnadet. Im Jahr 1221. hat Otto / Wartislaff / und Barnimb / diese Stadt dem Stifft Cammin auff etliche Jahr verkaufet / aber sie ist im 1355. Jahr wiederumb von dem Bischoff / durch Bogislaum / Barnimum / und Wattislaum / mit allen Pertinenzen / für fünff tausend Marck redimiret. Der Thumb dieses Orts ist mit Mauren / und Wällen von Wartislao IV. umbgeben / und befestiget. Die Praepositur daselbst bestehet in 9. Pfarren / und die Stadt muß zur Folge nach dem alten Anschlage 8. zu Pferde und 40. zu Fusse auffbringen. Wie diese Stadt sich vorzeiten wider den König in Dennemarck gewehret und andere Dinge mehr / sind / in der Histori (oben) zu lesen. In jetzigen Kriegen hat sie auch einen Brandschaden im 1630. Jahr gelitten / wie in der Histori gesaget ist. Hält drey Jahrmärckt / auff Reminiscere, Sontags nach Trinitatis, und auff Creutzerhebung. Biß hieher der Autor; welcher auch in den vorgehenden Büchern sagt / und zwar im 2. daß Bischoff Otto von Bamberg / der Pommern Apostel / von Stargard / nach Cammin sich begeben / da Fürst Wartißlaff / mit seiner Gemahlin Heila / Hertzog Heinrichs

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 36. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_117.png&oldid=- (Version vom 7.3.2023)