Seite:De Merian Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae 122.png

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deß Schwartzen auß Bayern Tochter / seinen Hoff hielte / und es daselbst dahin gebracht / daß nicht allein das Volck / und die Hoffeleuthe Busse gethan / und sich bekehrt / sondern auch der Fürste selber / der zwar ein Christe war / aber alle Heidnische Mißbräuche noch nit abgethan hatte / gutwillig seine 24. Kebsweiber / die Er biß daher / nebest seiner rechten Gemahlin / gehalten hätte / abschaffete. Welchem Exempel dann auch die andern / so viel Kebsweiber hielten / folgeten. Hieneben ordnete auch Bischoff Otto an / daß hinfort keiner die Neugeborne Töchterlein / die er nicht ernehren wolte / wie bißher in Pommern gebräuchlich gewesen / tödten solte. Ann. 1178. habe der König auß Dennemarck / das Schloß / und die Stadt Cammin / etliche Wochen sehr hart belägert / und ihnen mit stürmen und untergraben hefftig zugesetzt; aber / gleich wie vorhero auch / nichts außrichten können. Ferners / im dritten Buch schreibet er / daß Wartislaus V. Hertzog in Pommern / zugenandt Pater Noster / einsmal auff der Jagt / in eigner Person / einen Wysand (welcher nunmehr in diesen Landen unbekandt ist / aber sonst grösser als ein Uhrochs seyn soll) gefället / und die Hörner desselben in Silber gefasset / und eines davon in den Thumb nach Cammin verehret / das ander aber in seinen Schätzen / seinen Vettern zum Erbe / gelassen habe. Im 5. Buch meldet er / daß Anno 1629. bey Cammin / die Leuthe / auß Mangel der Speise / auß einem Kalckberge / kleine kalckichte Stauberde für Meel geschätzet / und Brod davon gebacken / dessen Probe viel glaubwürdige Leute gesehen / und gekostet haben. Man saget / wenn diese Art Brodtes solche Leuthe / die noch etwas im Vermögen gehabt / haben essen wollen / so sey es unschmackhafftig gewesen / aber den armen Leuthen sey es wol bekommen / sonderlich / wann sie unter einen Scheffel gut Meel / einen halben Scheffel gethan haben. Und daß die obgedachte Brunst im folgenden 1630. Jahr geschehen / da Cammin gantz abgebronnen seye: darauff der König auß Schweden solche Stadt / und andere Oerther in Hinter-Pommern / so die Käyserliche / nach dem sie zuvor alles öde / und wüste darin macheten / verlassen / eingenommen habe. Zu welcher Erzehlung wir / auß dem Teutschen Reißbuch / noch dieses thun wollen / daß albereit vor dem jetzigen Teutschen Krieg / und gedachter Brunst / Cammin für ein alte zerrissene Stadt / da fast mehr rudera, als palatia zu sehen gewesen / gehalten worden. Man fande da weder vom Fürstlichen Schloß / noch Garten / gantz keine Anzeig mehr. War auch der Dom aller alt / zerfallen / und nichts als die Kirchen darinnen man noch predigte / unterhalten. In der Sacristey waren noch etliche alte Kirchen Gewandt / ein Helffenbeinener Bischoffsstab / und ein Bischoffshut / den die Bischoff auffsetzten / wann man sie creirt. Darnach waren in einem alten grossen beinenen Trühlein / S. Cordulae Haupt / und Beiner / so von Cöln am Rhein dahin gebracht worden; wie auch in anderen Behalterlein andere reliquien, und Beinlein. Als An. 1643. der Käyserlich Obrist Cracau / auß Schlesien / in Pommern eingefallen / und sein Lager bey Belgrad gemacht; so haben von darauß / seine Soldaten / biß auff Rügenwald / Schlage / Stolpen / und der Orthen / gestreifft / auch / nach Eroberung Treptau / sich dieser Stadt Cammin / so nicht besetzt gewesen / bemächtiget.


Was das besagte Bisthum alhie anbelangt / so hat Bischoff Otto von Bamberg / als Er die Pommern zu bekehren sich unterwunden / etliche gelehrte Leut zu sich genommen / unter welchen ein Mönch / Namens Albertus / auß dem Franckenland bürtig / gewesen; welchen Er praesentiret / als das Pommerische Bisthum zu Wollin / oder Julin / von den Hertzogen in Pommern gestifftet ward / daß er zum ersten Bischof von ihnen angenommen / investiret / und confirmiret ward: welches Tituls er sich doch / so lange Bischoff Otto lebete / auß Reverentz gegen denselben / enthielt / und sich erstlich dessen / nach dem derselbe gestorben / zugebrauchen anfieng. Hat sonsten was noch übrig war vom Heydenthumb / zu Grimmen / Tribesees / und Barth abgeschaffet / und ist im Jahr 1158. den 17. Novembris / zu Wollin / gestorben. Seine Nachfolgende Bischöffe werden von obgedachtem Micraelio, im andern Theil deß dritten Buchs also gezehlet. 2. Conradus I. zu dessen Zeiten /

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 37. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_122.png&oldid=- (Version vom 7.3.2023)