Seite:De Merian Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae 211.png

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Ehe hatte / durchauß nicht zuleiden. Lieffen mit einem grossen Anhang auß der Gemeine / in obgedachter beyder Burgermeister Häuser / schlugen sie nicht allein todt / sondern liessen sie auch für Gerichte bringen / und als verurtheilte Mißthäter auffs Rad legen / und erwehleten an deß von der Osten statt / Henning Henniges zum Burgermeister. Ob nun wol solcher Frevel billich wäre hart zustraffen gewesen / so hat dennoch auff Vorbitt der Clerisey / und anderer Städte / der Fürst die Strenge bleiben lassen / insonderheit / weil die Aufwickler der anderen vor gewichen waren. Als zu unsern Zeiten der gedachten Universität alhie / in etlichen Jahren / ihre verordnete Intraden nicht erfolget / und dannenher deroselben zugewachsener Nachstand sich auff ein hohes erstreckete; die Professores auch sonsten / wann schon die Einkommen in vorigen Friedenszeiten abgetragen / ihren Unterhalt davon in diesen Jahren / da der Werth der Sachen immer steiget / und mercklich erhöhet wird / nicht haben / viel weniger der Universität Gebäude / und die Oeconomi, im Stande erhalten werden können; Als hat der letzte Hertzog in Pommern Bugislaus 14. im Jahr 1633. der hohen Schul das obgedachte Closter Eldenow / mit allen zugehörigen Hufen / Dörffern / Ackerwercken / und allen dazu belegenen Aeckern / Wiesen / Weiden / Mühlen / Fischereyen / Höltzungen / Pächten / und andern Gerechtigkeiten / doch mit etlich wenig Vorbehalt / zu besserem der Universität / und der Professoren Unterhalt / und Auffnehmung / geschencket / und sie feyerlich da eingesetzt / und das folgende Jahr würcklich angewiesen. Der Bischoff von Cammin ist allezeit dieser Hohen Schul Cantzler / von erster Stifftung an derselben / gewesen / so den Decanis in allen Faculteteten die Macht ertheilet / dieselbe / so ihm praesentiret seynd / in Magistros, und Doctores zu promoviren. Es ist ferners Greiffswald eine Hansee-Stadt / und hat sie / und Stetin / eine umb die andere / jedesmal die Hanseetage besuchen müssen. Seccervitius schreibet also von ihr:

Latis Gryphswaldia campis
Diffusoque lacu, laetisque uligine rivis,
Prata per et virides rivis tendentibus agros,
Hic Populum cernes studiis frugalibus auctum,
Patriciaeque viros celebres à nomine stirpis,
Qui procul Hesperios pelago scrutatur Iberos,
Et salis et piperis gratissima donate portant.
Tum latè pagis vicina per arva Senatus
Imperat, ut multo cives Respublica censu
Condat opes Patrias, serosque reponat in usus.

Joh. Angel. à Werdenhagen de Rebusp. Hans. part. 3. c. 23. f. 331. da er dieser Stadt Beschreibung setzet / sagt / daß sie den andern Orth nach Stralsund habe. Bey der Käyserischen Einquartirung in Pommern / wurden die Burger alhie difarmirt / und musten zu neuen Schantzen die bequemlichste Plätze hergeben / auch / neben ihnen / ihre Bauren unauffhörlich schantzen lassen. Anno 1631. schickte der König aus Schweden den General über die Cavalleri / Achatium Tott / auff Greiffswalde zu / der die Sache so bescheidentlich führete / daß der Obriste Commandant darinn / Frantz Ludwig Perusi / ein Italiäner / als er sich zuweit auf einer recognition, fürm Beckerthor / von Hauffen herfür that / auß einem Hinterhalt erschossen / und die übrige drinnen / unter Hauptmann Heinrich Drachenstädten / zum Accord genöthiget wurden. Dardurch ward gantz Pommern von den Käyserischen befreydet. Der König ist / nach ihrem Abzug persönlich alhie eingeritten / hat selbst mit einer Lateinischen Oration geantwortet / als ihme die Professores Glück gewünschet; folgends die Wercke der Stadt besichtiget / und sie gut befunden. Dann besagter Perusi sie sehr bevestiget hatte / deß Vermeinens / solche lang zuhalten. Hatte auch deßhalben / in Mangel Gelts / damit er seine Soldaten bezahlete / von den Burgern zinnerne Müntze schlagen lassen / und dieelbe in der Stadt gang und gebe gemacht; wie man noch zum Denckzeichen sie vorzeiget / mit dem Geprege: Necessitas Griphiswaldensis. Er hat auch das Saltzwasser

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 64. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_211.png&oldid=- (Version vom 12.4.2023)