Seite:De Merian Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae 233.png

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Lassan /

Ein Pommerische Stadt / zum Wolgastischen Gebiet / zwischen Anklam / und Wolgast / gelegen / davon der Lassanische See / am Außfluß der Peene / seinen Nahmen hat. Es schreibet Johan. Micraelius l. 6. descript. Pomer. p. 623. daß er in einem fleissig geschriebenen Chronico, welches ihme Herr Christian Lange / Comes Palatinus verehret / finde / daß in dieser Stadt / als der Prediger im 1584. Jahr / von der Allgegenwart Christi / nach der Menschlichen Natur / wegen der Persönlichen Vereinigung / redete / es einer / der es gehört / offentlich Lügen gestrafft habe / und drüber / als der Priester GOtt zum Zeugen ruffte / in Wahnsinnigkeit gerathen seye / nachm Dolche gegriffen / und sich erstechen wollen; und weil es ihm von der umbstehenden verwehret / sich mit dem Messer / so ihm die Leute auff der Dolchscheide gelassen / hart verwundet / und die Wunde nicht habe verbinden lassen / sondern sie immer wider auffgerissen / und gar keinen Trost von Predigern angenommen / und endlich in grosser Verzweifelung ein Ende genommen habe.


Lauenburg /

Oder vielmehr Lebenburg / weil diese Hinter-Pommerische Stadt / am Fluß Leba (davon der Lebesche See den Nahmen /) auff Dantzig zu / gelegen. Eilhardus Lubinus nennet sie Louwenbourch; und Cromerus Lemburg. Hat vor diesem den Hertzogen in Pommeren / als ein Polnisch Lehen / gehört / und hatte man von dar / gegen Dantzig zu zurechnen 2. Meil / biß zu einem langen Stein / der in der Erden stehet / da sich das Pommerische Gebiet endete / und Polen anfienge. Aber nunmehr / nach Abgang der Hertzoge in Pommern / gehört solche Stadt / wie auch Büttau / oder Büttow / der Cron Polen: wiewol der Hertzog von Croy / als von der Frau Mutter her / deß Fürstlich-Pommerischen Geschlechts / noch Geld bey solchen beeden Herrschafften / oder Aemptern / zusuchen / und solches An. 1641. auff dem Reichstag zu Warsau begehrt hat; wie in der Frülings-Relation / deß 1642. Jahrs / am 8. Blat stehet. Johannes Micraelius im 5. Buch der Pommerischen Jahr-Geschichten sagt am 307. Blat / daß im Jahr 1633. der Hertzogin von Croy / und deroselben Sohn / Hertzog Ernesto Bogislao / die Gelder / so im Jahr 1560. weyland König Sigismundo Augusto in Polen vorgestreckt sind / von der Landschafft in Pommern / mit allen Rechten / und Actionibus cediret / und übergeben worden seynd / bey deme von dieser sub latitud. 49. 9. et longit. 42. 29. gelegnen Stadt / und wie sie erstlich an die Pommerische Hertzoge kommen / unterschiedlich zulesen. Siehe auch Chytraeus l. 11. Sax. in Anno 1526. Das Schloß alhie hat Hertzog Johann Friederich in Pommern von neuem auffgeführt / und außstaffiert. Das Städtlein ist klein / und  ???stig / so grosse viereckichte Thürn / und Mauren herumb / von Ziegelsteinen / auf Römische Art / hat / und zur Folge / nach dem alten Anschlage / 4. zu Roß / und 30. zu Fuß; die Ritterschafft aber in diesem Ampt 51. Pferde / auffbringen müssen. Es gehören unter den Synodum dieses Orths 13. Pfarren. Und hält diß Städtlein 3. Märckte / auff Invocavit / Jacobi / und Hedwig. Theils rechnen solches in Cassuben / oder Pomerellen. Es ist sonsten hierumb nicht sicher zureisen / das Volck böß / und viel Holtz / ein grosser / aber armer Adel / und wenig erbautes Lande.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 70. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_233.png&oldid=- (Version vom 19.4.2023)