Seite:De Merian Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae 235.png

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und Edel / und Unedel / so straffbar befunden worden / da auffhencken lassen. Ann. 1638. im Octobri / ward dieser Orth von den Schwedischen außgeplündert: und das folgende 39. Jahr / den 1. Octobris von den Brandeburgischen selbsten. Die Schwedischen kamen aber wieder hieher / und lagen da im Jahr 40. bey 200. starck / und hatten auch zur Verwahrung eine Schantz / weilen Sie diß Orths obgedachtes Dömitz gleichsam plocquirt halten solten. Sie wurden aber so wol im Städtlein / als in der Schantz / von den Brandeburgischen überfallen / daß sie sich nach zimlichen Canon-Schüssen auff Gnad und Ungnad ergeben musten: außgenommen der Hauptmann Bauer / welcher sich selb fünfft über die Elbe rettete. Auß einer geschriebenen Verzeichnuß haben wir diese Nachricht erlangt / welche wir dem günstigen Leser von Wort zu Wort mittheilen wollen: Lentzen ligt an der Elbe / hat ein Churfürstlich Schloß und Ampt / ist vor Jahren Mechelburgisch gewesen / und durch Ludwigen den Römer / welcher deß Alberti Tochter Ingelbertam geheurathet / und dotis loco empfangen an die Marck kommen. Marggraf Jobst auß Mähren / hat sie Anno 1408. Casparn von Putlitzen um 2000. Schock Böhmisch verpfändet / welcher / als er Anno 1413. von Bischoff Henningen von Havelberg in einem Treffen gefangen / und zu Ziesar / 4. Jahr verwarlich behalten / endlich gezwungen worden / solche Churfürst Friderico I. zurestituiren. Alhie hat es einen ansehenlichen Zoll / welchen Käyser Carolus V. Churfürst Joachimo II. wegen treu-geleister Dienste in Ungarn Anno 1542. verliehen hat / etc.


Liebenwald /

Ist ein Flecken / in dem Ober-Barnimbischen Cräyß / in der Mittel-Marck gelegen / mit einem Churfürstlichen Hauß und Ampt.


Lindau.

Ein Städtlein 2. Meilen von Neuen Rupin / und in selbiger Graffschafft so jetzt Brandeburgisch / gelegen / es ist an diesem Orth ein Adelich Jungfrau-Closter. In Pommern ist ein Fleck dieses Namens / so Stadtgerechtigkeit hat / und dem Tramper gehörig ist / wie Micraelius lib. 6. p. 682. schreibet.


Lippen /

Ein Städtlein in der Marck-Brandeburg / von welchem David Froelichius, in Cynosura Peregrinantium, part. 2. lib. 1. schreibet / daß solcher Orth ihme dieses Recht insonderheit zueigne / daß / wer die Neige von Bier außgetruncken / von der vollen Kanden wieder zutrincken anfahe; welches die Märcker das Lippenisch Recht nennen. Anno 1633. haben die Soldinischen / Lippenischen / und anderer Oerther Inwohner in der Neumarck / so vom Käyserlichen General Götzen Salva Quardia genommen / denen zu Pyritz in Pommern Ursach gegeben / dergleichen zuthun.


Löckenitz /

Ligt bey Grimme / in der Ucker-Marck / an den Pommerischen Gräntzen / und hat etwan auch zu Pommern gehört. Anno 1468. gewan diesen Orth der Churfürst von Brandenburg / ward ihme aber von den Pommern bald wieder abgenommen; dann abermals vom Churfürsten erobert. Darauff dann / also Anno 1479. ein

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 72. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_235.png&oldid=- (Version vom 19.4.2023)