Seite:De Merian Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae 409.png

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Pusk / Brodnitz / Graudenz / Radina / Golba / Rogozna / und andere drey; deren Theils in Preussen / theils in Pomerellen / und theils im Culmischen Lande gelegen. Dann diese Länder heutigs Tags alle / unter dem Namen Preussen ins gemein begriffen seynd. Belangend den Andern / oder Hertzoglichen Theil in Preussen / so liget in demselben die Provinz Natangen / und darin die Städtlein / Balga / Heiligen Peil / Brandeburg / und Creutzberg. Über den Pregel folget darauff die halbe Insel Sambland oder Sambia so vom Abend / und Mitternacht / das Gesaltzene Meer hat / und darin der Born- oder Agtstein / oder das Succinum, überflüssig gesamlet wird; und in welcher Landschafft die grosse Stadt Königsperg / deß Herrn Churfürstens von Brandenburg / als Hertzogens in Preussen / und Herrns dieses andern Theils / Residentz / gelegen ist. Es seyn nahend dabey zween grosse See / von süssem Wasser / deren der eine / namlich der Frische obgedachte Haff / vier tausend Schrit von der Stadt anfähet / und sich hinab gegen Elbing / wie gesagt / 12. Meil Wegs erstrecket. Der ander ist der Churisch-Haff / so 12. tausend Schrit von der Stadt gelegen / in welchen der obvermeldte grosse / und auß Lithauen kommende Fluß Cronus / oder die Memmel / mit 13. Außgängen sich ergiesset; darzwischen / und dem Meer / oder der Oost-See / ein gar schmaler Strich / oder Arm / wie ein Vorgebürg und Bogen / auß obgedachter halben Insel Samland / biß zu dem Schloß Memmel und den Liffländischen Gräntzen / auff 16. (al. 14.) Meilen lang sich erstrecket / der diesen Haff oder Süssen See / oder Curonensem Lacum, vor dem gesaltzenen Meer / durch ein sonderlich Wunderwerck der Natur / (die Churisch Nerung genandt / so Hertzogisch ist) / beschützet. Und selbig Churisch-Haff ist / sampt dem Fluß Dema / der zu Tapiau in den Pregel fält / deß Samlands Gräntze von Morgen. Auff welches Nadravia / zwischen den Wassern / Deme / und Juster / bey Gorgenburg / oder Georgenburg; und oberhalb deren / die Landschafft Sclavonia (von andern Schalaunen oder Schalavonia genandt) auff beeden Seiten der Mimmel / oder Memmel / folget / darinn die Stadt Tilsa oder Tilsit / item Labiau / und Ragniten / ligen. Ferners seynd in diesem Hertzoglichen Theil die Landschafften an den Lithauischen / Podlassischen / und Massovischen Gräntzen gelegen / namlich die Sudau / und Galindien; darinn aber gar viel Einödien / und Wälder; gleichwol auch etliche geringe Städtlein; als / Oletzko / oder Oleseum, Stradan oder Stradaunum, Lick / Johansburg / Ortelsburg / und Neideburg seynd. Besser aber im Lande / ligt das Bartenland / an dem Wasser Alla / bey den Landschafften Natangen / und Ermeland / so wol erbauet ist / und viel Städtlein hat. Und gehört zu diesem Theil auch Pogesania, Pogesamia, oder das Hockerland / dessen Hauptstatt Holland ist; wie auch die grosse Provintz Pomesania, so von der Weseca, die in den See draussen fält / biß an die Weissel / und Ossa / sich erstrecket; und darin die fürnemste Städte seynd / Marienwerder / deß Bischoffs zu Pomesanien vorzeiten Sitz; Risenburg / so dem Bischoff vor Jahren eigenthumlich gehört hat; Rosenberg; Salfeld; Morungen; Liebmül; Osterrod; Hoenstein und in dem benachbarten Ländlein Sossavia, Gilgenburg / und Soldau / in der Nachbarschafft deß Culmischen / und der Cron Polen ohnmittelbar unterworffnen Bischofs Sitz / Lobau / gelegen. Biß hieher meistens Chytr. In dem Concordien-Buch / werden folgende Aempter dieses Theils / oder im Hertzogthum Preussen / erzehlet: als / Castenberg / (in welchem Ampt / umbs Jahr 1579. 22. Pfarrer / und Schuldiener / gewest seynd) / Barsten / Schisten / Letzen / Angerburg / Nordenburg / Gerdauen / Ortelsburg / Johansburg / Oletzgen / Holland / Balga / Morungen / Liebstadt / Preuschmarck / Liebmüll / Osterrode / Hohenstein / Neidenburg / Gilgenburg / Soldew / Teutsch Eilau / Schonberg / Risenburg / Marienwerder / Tapiau / Labia / Waldau / Neuhauß / Insterburg / Tilsit / Rangnit / Georgenburg / Solau / Taplauken / Mimmel / und Grobin / (welches Grobin / Grebin / oder Grubin / in Churland gelegen / Anno 1560. wegen hergeliehenen Gelts / von dem Liffländischen Orden / an den Hertzogen in Preussen / kommen ist) / und Laptau. David Frölich sagt part. 2. seines Viatorii, lib. 2. p. 330. seq. von Preussen / kürtzlich also: Borussia Sarmatiae Ocellus, Polonici Orbis delicium; vectigalium Officina, est regio foecundissima, Importationibus, et Exportationibus variarum mercium apta; propter

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 4. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_409.png&oldid=- (Version vom 29.4.2023)