Seite:De Merian Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae 413.png

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Pommerischen Stammens gehabt / von welchem Micraelius, im 2. Buch vom alten Wendischen Pommerlande / p. 296. seqq. weitläufftig schreibet. Sie wurden die Hinter-Pommerische / und Cassubische Fürsten genandt / von den Cassuben / deß Landes Inwohnern / welche Wenden gewesen / aber nicht / wie andere Wendische Völcker / ihre Sarmatische Polnische Talar-Röcke / behalten / sondern sich einer andern Tracht / die mit der Teutschen übereinkommen / namlich der gefaltenen Paltröcke / gebrauch / und daher diesen Namen / von den andern Wenden / bekommen haben. Der letzte auß ihren Fürsten / war Hertzog Mestowyn / welcher / auf seiner Unterthanen Begehren / diß sein Land / Ann. 1290. dem Hertzogen in Polen / Primislao II. vermacht / deme auch solches / als er / Hertzog Mestowyn / fünff Jahr hernach / gestorben / worden ist: Welcher dann darauff / weil er nun ein grösser Land / als seine Vorfahren / besaß / den Königlichen Titul über Pommern / annahm / auch den rothen Greiff im weissen Felde / in seinem Insigel führete: Darüber es aber bald hernach / mit deß verstorbenen Hertzog Mestowyns Vettern / und rechten Erben / den Hertzogen in Vor-Pommern; wie auch seinen deß Mestowyns beyden Eydamen / dem Fürsten auß Rügen / und Graff Adolphen von Holstein / Händel gegeben; darein sich nicht allein die Marggrafen von Brandenburg / sondern auch der Teutsche Orden in Preussen (der das gantze Land / von der Weissel / biß an die Stolpe / eingenommen hat) mischeten. Und ist dieses Land bey dem Orden / über anderthalbhundert Jahr geblieben / und hinfort für Preussisch geachtet worden; wie dann die Dantziger / und andere / noch heutigs Tags / von den meisten Teutschen / Preussen genandt werden; wiewol solches Land eigendlich Pomerellien heisset; und der Bischoff von Kyaw / der Pomerellische Bischoff; und der Waywoda / so drüber gesetzet ist / der Pommerische Waywoda / genennet wird. Und ist der Zeit das gantze Land der Cron Poln gehörig / daher es auch / in Beschreibung deß Königreichs Polen hätte eingebracht werden können; aber wegen obvermeldter Ursach / (jedoch niemands zum Nachtheil) hieher zu Preussen versparet worden ist. Von seinen Gräntzen / Städten / (darunter obgedachter Hennenberger auch Hela hat) etc. ist in dem obgemelten Reißbuch durch Teutschland / und desselben continuation, cap. 31 fol. 428. Bericht geschehen. Vorgedachter Micraelius setzet in diesem Lande nachfolgende Städte; als Dantzig / nebenst dem Feld-Closter Olive / und dem kleinen Werder / Pautzke / Mewe / Schweze / Tauchel / Nakel / Dirschau / Schöneke / Stargard / Neuenburg / Hammerstein / Friedwald / Conitz; und sagt / daß derselben noch mehr seyen; Item / die Schlösser / Michlow / Mosewantz / Talckenburg / Subitz / Schluchow / Lauterberg. Und seynd auch / in etlichen der gedachten Städten / Schlösser zufinden. In dem nächsten Schwed- und Polnischen Krieg / hat der König Gustavus Adolphus auß Schweden / so wol in Preussen / und Culmischen / als auch in diesem Lande Pommerellien / viel Orth eingenommen; die aber Anno 1635. bey dem auff 26. Jahr zwischen beeden Cronen getroffenen Anstand / dem König in Polen restituirt worden seynd.

Auff diese kurtze Lands-Beschreibung / folgen nun die vornehmste Preussisch-Culmisch- und Pomerellische Orth / nach dem a / b / c / als:


Allenburg /

Zwischen Gerdauen / und Welau / ein Preussisch Städtlein / so gar fein ligt / und mit den 3. Wassern / Omet / Alla / und Schwene / umbgeben ist: Aber / in sehr feuchten Jahren ist es gar beflossen / und nimpt das Getreide grossen Schaden dardurch.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 8. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_413.png&oldid=- (Version vom 4.5.2023)