Seite:De Merian Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae 515.png

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Doch ist auß dem Prolomzo befindlich / daß eben an dem Orte / am Preussischen / und Lifländischen Ufer / da die Esthen / und unter ihnen die Hirri, und Scyri, wohneten / die Wenden bald Meister gespielt / und die Esthen theils hinauff hinder Liffland vertrieben / da sie noch heutigs Tags wohnen / theils über die Weissel gebracht haben / da sie sich mit den Gothen zusammen gethan / und mit ihnen in die Römische Provincien gerucket seynd. Obgemeldter Werdenhagen sagt / daß Esthland 4. Provincien habe / namlich Odenpoam (darzu Er die zwo Hanse-Städt Derpt / und Pernau / ziehet /) VVirriam oder Wirland / VVikkiam, und Harriam. In dem neuen Atlante Iansonii stehet hievon also: Im Esthland ist Felin / Stadt und Schloß Lais / und Talizkotten / 2. Schlösser / Tarnest / Tarwest oder Taurus, ein sehr festes Schloß / so die Lithauer An. 1561. in die Lufft gesprengt: das Schloß Operpal hat das Polnische Kriegsvolck verbrannt: Karexhauß / Helmeth / Rügen und Parnau. In Viria seynd Wesenberg / Bercholm und Asseri / Schlösser / wie auch Est / welche letzten zwey Liffländischen Edelleuten gehörig. Badis oder Padis in Haria / ist ein Schloß / mit einem Closter. Gervenlandia, oder Iervia, alda Bialycamien oder Weissenstein oder Witenstein / ein Schloß an dem Fluß Pernau. Und so viel hat der Atlas; welcher / wie oben bey Mitau erinnert worden / seinem Titul nach / zu erneuern / und verbessern wäre. Ins gemein wird solches Esthland / oder Esthonia, getheilet / in obgedachtes Harriam, dessen Hauptstatt Reval ist / 2. Viriam oder VViriam. 3. Alentakiam. 4. Jerviam, und 5. Vikiam oder VVikiam, wie auch oben im Eingang dieses Tractätleins von solchen 5. Craisen Erwehnung geschehen ist. Die Ritterschafft in diesem Fürstenthumb Esthen seynd freye vom Adel / haben stattliche / und herrliche Privilegien. Ihr Landgericht wird von 12. Adelichen Land-Räthen besetzt / und Jährlich gemeinlich im Ianuario gehalten. Haben zum Praesidenten den Königlichen Herrn Gubernatorn über Esthen / für dem die streitige Partheyen / durch zwey kurtze Wechselschrifften / gehöret / und also mit Summarischer Weise in privat-Sachen procediret / und sententioniret wird. Von dem Mallischen Srande / in Esthland / über / ligt die Insel Hochland / so hoch erhoben / als ein hohes Land anzusehen; ist 3. Meilen lang / und eine breit / fast lauter Felsen / mit Tannen / und Büsch / bewachsen / in der Oost-See.


Riga.

Vom Erbauer / und Nahmen dieser Stadt / so für die fürnehmste in gantz Liffland gehalten wird / wie auch vom Anfang deß Bisthumbs alhie / ist oben im Eingang allbereit etwas gesagt worden. Allhie wollen wir noch etlicher Meinungen von diesem Ort / dessen Einwohner sich neben der Teutschen / auch der Churländischen / und Lettischen Sprache gebrauchen / vernehmen. Und erstlich deß Georgii Braunen / welcher im dritten Theil seines Städtbuchs schreibet / daß Riga eben lige / wie fast das Läger deß gantzen Liflands seye. Auß der vorüberflissenden Duna / den Teichen / und Meerwassern / habe die Stadt einen Uberfluß an Fischen / und Krebsen / wie auch an Wildprät / dieweil das Jagen auch den Bauren in Lifland / wie hart sie sonsten von ihren Edelleuten gehalten werden / nicht verbotten werde. Es seye auch das Getreyde da in der Menge; wie dann selbiges / auß Liffland / ins Niederland / Engelland / Hispanien und andere Ort / verführet werde. Von den Sachsen / und sonderlich den Bremischen Kauffleuten / seye Lifland erstlich erfunden worden / alß das Volck noch grob / und so einfältig gewesen / daß sie auch das Wachs / alß ein nichtswerthes Ding / zu den Häusern herauß geworffen haben. Und weilen die Kauffleuthe / ihres Nutzenshalber / offt hieher kommen / haben sie den Meynardum, einen Domherrn von Segeberg / mit sich gebracht / welcher endlich mit grosser Mühe An. 1170. einen Bischofflichen Sitz zu Riga angestelt / deme Er 23. Jahr lang vorgestanden / und als Er gestorben / zum

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 22. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_515.png&oldid=- (Version vom 24.10.2016)