Seite:De Merian Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae 527.png

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Stand halten; also vertheidigen sie ihre Besatzung gemeinlich desto besser. Er Büring eroberte auch bald hernach die 2. Häuser Lemsel / und Bortnecke / oder Burtnick. Es haben zwar die Reussen im Winter / und zu Anfang deß 78. Jahrs / Wenden wieder / aber zu ihrem grossen Schaden / belagert / dieweil sie von Littauischen Kriegsheer da abgetrieben worden: Und haben in diesem 78. Jahr / den 22. Octobris, die Polen / Schweden / und Teutschen / die Reussen zum andern mal darvor hinweg geschlagen. Und hat sich auch darauff deß Großfürsten Glück allhie gewendet: Wie dann auch vor dieser Zeit dieser Ort den Moscowitern zu wider gewesen / als die offt biß hieher kommen / aber allekeit zurück kehren müssen; Ohne daß man zween neue Freyherren / als Eylhart Krausen / und Johann Tauben / offentlich beschuldigte / daß durch ihre Verrätherey / der Moscowiter hiebevor einmal / und darnach zur Zeit deß Dantzger Kriegs / namblich / als König Steffan auß Poln vor Dantzig lag / zum andern mal / weil er kein Widerstand gehabt / über Wenden gezogen / zu welcher Zeit dann die obenerzehlte grausame That alhie vorgangen ist. Höchstgedachter König Steffan hat hernach angeordnet / daß an statt deß Ertzbischoffs zu Riga / und des Bischoffs zu Derpt / nur ein Bischoff in Lifland seyn / und derselbe seine Residentz allhie zu Wenden haben / und die Stadt Wolmar / Trikaten / Burtnick / und andere darumb gelegene Aempter / zu seinem Stande gebrauchen; doch zu Wenden eine Probstey seyn solte / die von dem Zehenden / und andern Gefällen / ihr Einkommen in acht nehmen möchte. Ist also forthin zu Wenden nicht allein ein Probst / sondern auch ein Bischoff erwöhlet worden / welcher neue Bischoff / Nahmens Johannes Patricius, das Schloß allhie renoviret, und diese 2. Verß über sein Wappen setzen lassen.

Haeresis, et Moschi postquam devicta potestas,
Livonidum primus Pastor Ovile rego.

Er ist Anno 1587. gestorben / und ward an dieses ersten Polnischen Bischoffs statt / An. 88. zum andern Bischoff / Otto Schencking / ein vornehmer Lifländischer Edelmann / erwöhlet / so die Religion geändert / und darauff der erste Probst allhie worden; sonsten der Lateinischen / Polnischen / Teutschen / und Unteutschen Spraachen / erfahren gewesen. Wie es aber so wol mit der Probstey / als dem Bisthumb an diesem Orth / nach dem solchen Anno 1603. und 1617. abermals die Schweden eingenommen / und / vermög deß Anno 1635. mit Polen getroffenen Anstands / biß daher behalten / der Zeit beschaffen / und ob nicht die vorige alte Evangelische Lutherische Religion allda wieder eingeführet worden; darzu ermangelt uns mehrer Bericht.

In Churland / am Strande / bey der Oost-See / nicht weit von Pilten / liget ein Fürstlich Churländisch vornehmes und festes Schloß / Windau genandt; welches theils Scribenten / mit der obbeschriebenen Stadt Wenden / in ihren Schrifften vermischen / und auch auff Polnisch Kies nennen. Siehe oben Mitau. Es hat bey diesem Churländischen Windau einen Port / oder Schiffhafen; daher zu erachten / das entweder ein Städtlein / oder ein Flecken / beym Schloß auch ligen werde.


Wesenberg / Vesenberga, Vissenberga,

In Esthland / oder Esthonia, und desselben Theil Wiria, oder Viria gelegen / so umbs Jahr 1219. erbauen worden / und welchen Ort Anno 1223. der Lifländische Orden dem König in Dennemarck abgenommen / aber Anno 1237. restituirt hat. Ist hernach / durch Kauff / wieder an den Orden kommen. Einer nennt / in seinen geschriebenen Reisen / dieses Wesenberg einen offenen Flecken / sampt einem stattlichen / vesten / und hochgelegenen Schloß / von dannen man 15. Meilen gen Narve / und so viel auch nach Derpt / und 3. Meilen auff Tolsburg habe. Chytraeus

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 30. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_527.png&oldid=- (Version vom 14.5.2023)