Seite:De Merian Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae 530.png

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Abel in Dennemarck / Anno 1251. dem Bischoff Hermann allhie / diese gantze Insel Oesel / so seine Vorfahren / die Könige in ihrem Gewalt erhalten hatten / überlassen habe. Und an einem andern Orth / sagt er also: Quondam Collegiata Canonicorum Ordinis Theutonici societas totam possedit, salvo tamen jure, quod Regi Danorum perpetuo competiit. Ein ander meldet / daß König Waldemar der ander in Dennemarck seye behülfflich gewesen / daß in dieser Insel ein Bisthumb angerichtet worden. Der letzte Bischoff allda war Johannes von Münchhausen / welcher solches Bisthumb / wie auch das Bistthumb in Churland / entweder dem König Friderico II. in Dennemarck / oder aber seiner Frauen Mutter / oder aber seinem Brudern / obernandtem Hertzog Magno zu Holstein / (dann die Scribenten hierinn nicht einig) verkaufft / welche beede Bistümer hernach auch er / Hertzog Magnus, von Anno 1560. an / biß 1563. da er gestorben / besessen hat. Und schreibet Salomon Neugebauer lib. 8. histor. Polon. p. 602. daß diesem Hertzog auch der letzte Bischoff zu Reval / Mauritius Vrangel / selbiges Bistums Gerechtigkeit cedirt habe. Nach seinem Tode / ist diese Insel Oesel an Dennemarck kommen / die der König dem berühmten Lifländischen Kriegs Obersten / Georgen von Farensbeck / mit dem Schloß Arensburg / auf sein Lebenlang eingeraumt. Weilen aber derselbe auch vom König Steffan in Polen / wegen seiner Verdienst in dem Moscowitischen Krieg / Güter bekam / so ward ihme Oesel Ann. 1584. wieder genommen; wie auch Andreas Bureus in descript. Orbis Arctoi, am Ende / bezeuget: Und bliebe solches Land der Cron Dennemarck / biß Anno 1645. da es / bey den Friedens-Tractaten / und darauf erfolgtem Vergleich / von selbiger Cron / der Cron Schweden erblich überlassen worden / und jetzt dieser gehörig. Dann / ob wol in dem 5. Tomo Theatri Europaei, fol. 1010. b. stehet / daß in dem besagten 45. Jahr / über Riga Nachrichtung einkommen / daß / als die Abtrettung dieser Insel den Schwedischen / von den Dänischen geschehen / der König in Polen / Uladislaus IV. durch einen zu dem Ende abgefertigten Gesandten / sein daran habendes Erb- und Pfand Rechte / bey den Inwohnern / vermittelst einer abgelegten Lateinischen protestation, inständig treiben lassen: So ist doch weiter hievon / so viel man weiß / in den Zeitungen / und Schrifften nichts einkommen.


2. Plescau / Pskovv, Plescovia.

Diese Moscowitische / gegen den Lifländischen Gräntzen / 24. Meilen von Derpt / 36. von Neugarden / 40. von Nerva / und 60. kleine / oder 50. grosse Meilen von Riga / gelegene Stadt / ist sehr groß und fest / hat ein lustiges Lager / und über die 40. gemaurte Clöster herumb / unter welchen das Swatohorische / auff einem harten Felsen / ungefehr 3. tausend Schritt von der Stadt gelegen / und mit einem sehr starcken Thurn / und Mauren / wie ein Castell / befestigt ist. Gegen Mittag hat sie den Fluß Vielika, oder Velika, so groß / und von Mitternacht die Pleskau / von den Reussen / wie die Stadt / Pskoua genandt / so mitten durch die Stadt laufft / und sie in 3. Theil unterscheidet. Chytraeus vermeynt / daß diese Stadt allein / in dem gantzen Moscowiterischen Reich / mit Mauren / und zwar ein jeder Theil besonders / umbgeben seye. War / vor Jahren / ein Respublik / und freyer Stand. Dann / ob sie wol Anno 1238. von den Teutschen / und Dennemärckern / belagert / und erobert worden / die auch damaln das Reussische Isseburg einnamen; und Anno 1245. dieselbe der Moscowiter einbekam; und es ihrentwegen immerzu Händel gab; so erlangte sie doch stätigs wieder ihre Freyheit; hatte eygene Obrigkeiten / und Gesätz / erwöhlte gleichwol einen Fürsten / dessen Macht umbschrieben war / welchem sie bißweilen von dem Großfürsten in Reussen / bißweilen von dem in der Lithau / begehrten; biß sie / die Stadt / sich mit gewissem Beding / unter Moscau begabe / und von selbigen Großfürsten auff ihr / der Stadt / Ersuchen / allein denselben bekame; welches biß auff den Basilium, der An. 1535. gestorben /

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 33. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_530.png&oldid=- (Version vom 18.5.2023)