Seite:De Merian Frankoniae 012.jpg

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diß zu lesen / was das Stifft Würtzburg von den Wertheimischen Gütern innen behalten; als / Ampt Schwanberg / Freudenberg / Remling / und dann das Ampt Lautenbach.

Wegen der Graffschafft Rineck / am Mäyn / und Saalgrund / gelegen / so ein heimgefallen Lehen / ist der Herr Ertz-Bischoff und Churfürst zu Mäyntz / etc. auch unter diesem Crayß begriffen / und ist Lohr am Mäyn die Hauptstatt dieser Graffschafft. Ferners ist Rineck / Procelden / etc. Es sind aber viel Güter an Würtzburg / Hanaw / und die Graven von Eisenberg / kommen: Als / Würtzburg hat Schonrain / Bischoffsheim / Rötenfels / Gemünd / etc.

Die Graffschafft Erbach hat jetzo Herr Graff Georg Albrecht von Erbach alleine / und hat selbige / Erbach / Michelstatt / Fürstenau / die Herrschafft Breuberg zum halben theil / Obernberg / Heubach.

Die Uralte Herrschafft Limpurg / bestehet / so viel die eine Lini betrifft / auff einem Majorat / und ist anjetzo Major / vel Senior, Herr Schenck Erasmus Herr zu Limpurg / deß Heil. Reichs Erbschenck / und Semper frey. Es sind aber dero Linien zwo / Speckfelder- / und Gaildorffer-Lini. Die Speckfelder hat die Herrschafft Obern-Sontheim / so ausser dem Crayß / nicht weit von Schwäbischen Hall / und im Biberthal / gelegen: In Francken hat sie die Herrschafft Speckfeld / sammt den zweyen Mäynflecken / Sommer- und Winterhausen / Gollhoffen / etc. Die andere Lini ist zertheilt / und sind drey Herren Gebrüdere absonderlich mit Gütern versehen: Der ältere / Herr Joachim Gottfried / Herr zu Limpurg / wohnet zu Gaildorff: Der Andere / Herr Christian Ludwig / Herr zu Limpurg / ist zu Schmidelfeld: Und der Dritte / Herr Johann Wilhelm / Herr zu Limpurg / zu Weltzen.

Die Graffschafft Schwartzenberg hat erst neulich Herr Johann Adolff / Graff von Schwartzenberg / in possession genommen: hat zwey Aempter / als Schwartzenberg / darunter sind folgende Oerter begriffen; als Scheinfeld ein Stättlein / und Gaiselwind / Wesserndorff / Iffigkheim: So dann das Ampt Hohenlandsperg; welches nachgesetzte Dörffer unter ihm hat / als / Bulnheim / Weichenheim / Marck Seinßheim / Marck Hernßheim / Dornheim. Und hat dieser Herr noch darzu in diesem 1643. Jahr kaufft / Marckbrait / Schnatzenbach / und Untern-Lainbach.

Herr Christian von Seinßheim / Freyherr / hat in Francken erstlich das Schloß und Ampt Seehauß / darzu gehört Northeim / Grasseltzheim / Cottenheim / Kraut-Ostheim / Kaltensontheim; so dann das Schloß Erlach.

Auff diese vorgemeldte folgen endlich die Reichs-Städte / als Nürnberg / Rotenburg / Windsheim / Schweinfurt / und Weissenburg am Nordgau. Nürnberg ist eine von den Außschreibenden / wie auch deß Heil. Reichs Deputirten Städten: hat / ohne die weitleufftige Stadt / noch unterschiedliche Aempter auf dem Lande / als Herßbrugg / Lauffen / Altorff / Veldten / Reicheneck / Engelthal-Closter / Hausseck / Betzenstein / und Stierberg / Schloß Hilpoldstein / Lichtenau / Grevenberg / Hohenstein / Wildenfels-Schloß / Bullenreit-Closter nicht weit von Hohenstein gelegen. Die Stadt Rotenburg hat auch ein Territorium, oder Landwehr / und mag in zween Theil abgetheilet werden: Der eine Theil versus meridiem wird genannt der Zwerchmair; der ander Theil versus septentrionem wird das Gau / genennet. Windeheim mag auch etzliche vermischte Unterthanen auff dem Lande hin und her haben; wie auch ingleichem Schweinfurt in vier Dörffer unter sich hat. Weissenburg hat an jetzo kein Dorff mehr / nachdem die Reichs-Pfleg in Anno 1628. abgelöset worden.

Ausser den Ständen / befindet sich deß Heiligen Reichs freye Ritterschafft immediatè unter dem Reich / und in diesem Crayß in sechs Oerter getheilet: Als 1. Odenwalt / dessen erwehlter Hauptmann anjetzo ist Nobilissimus Io. Caspar à Hordau, auff Demmeneck und Assumstat. 2. Der Ort Altmühl / cujus Capitaneus Nobilissimus Georgius Fridericus à Crailsheim, in Rügland et Rosenberg. 3. Steigerwald / cui praeest Nobiliss. Ioachimus Christophorus à Seckendorff / in Ulstatt. 4. Gebürg / dessen Hauptmann Johann Philipp Geüder auff Heroldsberg. 5. Baunach / cui Praefectus Johann Christoff Truckseß à Wetzhausen. Et tandem 6. Röhn / und Werren / qui locus pro tempore vacat: ubi notandum tria loca à fluviis, et tria à montibus, nomen suum derivare.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Franconiae. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1648, Seite 8. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Frankoniae_012.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)