Seite:De Merian Frankoniae 067.jpg

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Wort stehen: Kitzingen die Stadt / mit aller ihrer Zugehörung / unsers theils / und die 12. tausend Gulden / die wir auff unsers Herrn von Würtzburg Theil haben. Wären also der Gestalt nicht 16. sondern nur 12. tausend Gulden in obgedachten Versatz kommen. Was es aber für Geld gewesen / und was für eine Condition mit angehenckt worden / oder welcher Gestalt einen Theil an solcher Stadt das Hauß Brandenburg absonderlich allbereit vor diesem / und vielleicht längsten / ehe die oberwehnte Summa dazu kommen / gehabt / das haben wir noch zur Zeit eigentlich nicht erfahren können. Sihe unten Meinbernheim. Es gehört zu Kitzingen ein gantzes Ampt: und ist die Kitzingische Zent vorzeiten gar berümbt gewesen / und sich weit erstreckt / und hat / neben den Peinlichen / auch Burgerliche und etliche Geldsachen / gehabt. Anno 1632. befand sich der König auß Schweden allhie.

Herr Joannes Limnaeus, Fürstlicher Marggräffischer Geheimer- und Cammer-Rath etc. schreibet tom. 4. de J. publ. pag. 481. hievon also: Civitas Kitzingensis olim ad varios Condominos, Comites de Hohenloe, et Brunec, pertinuit, quorum nonnullas partes, per temporum intervalla, Episcopus Wurceburg. emtionis, vel permutationis titulo, sibi acquisivit, partes verò reliquae, postquam ad Imperium devolutae, feudi titulo, ab Imp. concessae fuerunt Burggrav. Noriberg. Ita 2. tantum Condomini facti; Burggrav. quidem pro anderthalb viertel / oder drey acht theil; Episcopus verò pro reliquis partibus. A quo tempore, non solùm cum Episcopo Wurceburg. in Condominio d. Burggr. et March. Brandeburg. jura communia exercuerunt: verùm etiam tam in ipsa civitate, quàm extra eandem, multa jura specialia sibi acquisiverunt, et ut propria, nec ad Condominium pertinentia, soli exercuerunt. Partes quoque Episcopatus, pignoris loco, non una vice, sed reiteratis, tenuerunt, et quidem Anno 1443. Alberto Marchioni Brandeburg. Episcop. partes, pro 39100. aureis Rhenanis concessae fuerunt, addito perpetuo reluitionis pacto. Marchiones interim Civitatem non sine magnis impensis exornarunt, muniverunt, auxerunt, etc. Siehe die Anno 1650. zu Onoltzbach in fol. in Teutscher Sprach gedruckte Manduction, da hievorstehendes gar weitläuffig außgeführet wird: weilen in dem deß Jahrs 1658. auffgerichtem General Frieden-Schluß stehet / daß / wegen Burck / Stadt / Ampt / und Kloster / Kitzingen in Francken / die Sach innerhalb 2. Jahrsfrist / außgeführet werden sol. Ob nun diese Strittigkeit seithero ihr Endschafft erreicht hat: daran ermangelt mir Bericht. Sonsten ist noch vorhero / deß Jahrs 1647. auff Vorbitt deß Schwedischen Feld-Marschallen / Herrn Carl Gustaff Wrangels / den Protestierenden allhie / die Kirche auff dem Mäyn eingeraumbt worden. Es haben im Jahr 1498. den 9. Augusti / die Kitzinger / vom Käyser Maximiliano I. die Bestättigung ihrer von alters herbegrachten Gerechtigkeit erlangt / was von Holtz / Dilen / Brettern / etc. auf dem Mäyn herab geflösset wird / daß solches / wann es vor die Stadt Kitzingen kommet / daselbst / biß an den dritten Tag / aufgehalten / und nicht fort gelassen werde / etc. Anno 1634. den 9. Septemb. nahm der Herr General Piccolomini, etc. Kitzingen ein / und forderte Ochsenfurt / durch einen Trompeter auff / so er auch bekam. Berennte hernach Schweinfurt.


Klein-Amberg.

Ein Aichstättisches Städtlein.


Königsberg.

Ein Städtlein / nahend Mainburg / und 2. Meilen von Schweinfurt gelegen / und den Hertzogen von Sachsen-Weinmar / gehörig; davon Friederich Hortleder lib. 3. de bell. Germ. cap. 88. p. 737. gesehen werden kan. Ist zwar in Circulo Franconico, aber nicht de Circulo, folget seinem Herrn / und gehört ratione Collectae in den Ober-Sächsischen Creyß. Hertzog Suantibor der Dritte dieses Namens in Pommern / hat Annam, eine geborne von Henneberg / geheurathet / und mit ihr dieses Städtlein und Schloß Königsberg zur Außsteur bekommen. Nach etlichen Jahren aber hat er solchen Ort / weil er ihme weit abgelegen / Landgraf Balthasarn in Thüringen / umb eine gewisse Summa Geldes / erblich verkaufft: wie zwar Johannes Micraelius im 3. Buch vom Pommerlande / am 352. Blat / schreibet. Sihe aber auch / was oben bey Coburg gegen dem Ende / gemeldet worden ist. Der Zeit soll dieses Städtlein mehrentheils abgebrannt seyn.


Königshofen.

Vestung / Stadt und Ampt / im Grabfeld / so vorzeiten zur Fürstlichen Graffschafft Henneberg gehört; aber durch Heurath / an Würtenberg und folgends / durch

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Franconiae. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1648, Seite 52. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Frankoniae_067.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)