Seite:De Merian Frankoniae 120.jpg

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nächsten Schwäger / und zwey Geschwistrigt Kind / aber nicht mehr / derselben Sipp. Auß gedachtem innern Rath werden 2. Pflegere über den Spital / und beyde Clöster; Item die Landvögt in Goi / (Göw / Gau) und Zwerchmair: (über die der Stadt gehörige Flecken / Dörffer / etc.) sampt den Kriegs- und Wildbannsherrn: Item Vormunds Verhörer / und Meelwag Herren / genommen. Den Steinern / und Schiedern / werden etliche auß dem eussern Rath / und der Burgerschafft zugeordnet. Und bestehet solcher eusser Rath in 40. Erbaren / redlichen / und unverleumbdten Personen / darauß ein inner Rath ergäntzet wird. Nach diesen beyden Rähten sind 40. erbare Personen / die nennet man Hauptleuth / und Genannte / darumb / weil sie / neben dem eussern Rath / bey Nachtzeiten / je zween / und zween / die Stadt-thor / und Mauren / auch die Wachten / besuchen / umbgehen / und erforschen: und wird mit diesen Personen der eussere Rath ergäntzet. Und weilen der Stadt Thor sechs seyn / so ist dahero die Stadt auch in sechs Wachten außgetheilet / und hat so viel Wachtbieter / und Thorwarter. Deßgleichen hat ein jedes Handwerck seine geschworne Meister: denen ein innerer Rathsherr zugegeben / die Meisterstuck zu besichtigen / und ihren Zunffttägen beyzuwohnen. So seyn auch sondere Personen verordnet / zum Fleischbeschauen / und Bierschätzen: Item Gewicht / Maaß / Ellen / Würtz / gesaltzen Fisch / Oel / Unschlit / Gold / und Silber / Zinn / Kalck / und Meel / auch allerhand Viehe / zu besichtigen. Was obangeregtes Landgericht betrifft / so diese Stadt / von unerdencklichen Jahren eygen / besonders / und dem Würtzburgischen Landgericht / mit nichten unterworffen gehabt / so ist solches unter dem freyen Himmel / auff der alten Burg (wie dann noch Anzeigungen / und der alte Richterstuhl / heutiges Tags / vorhanden) offentlich gehalten worden: wie dann auch die Hertzogen zu Francken allhie / als in ihrer ältesten / und Hauptstadt / Hof gehalten / und Hertzog Conrad der Dritte einen Thurnir allda angestellet hat. Und solches Landgericht solle sich erstrecket haben / so weit das Bistumb Würtzburg gehet / und als weit die vier Wälde / der Thüringer / Böheimisch / Schwartzwald / und die Schörnitz / oder Odenwald / begriffen seyn / und muste der Land-Richter solches mit gulden Sporen besitzen.

Was zu Rotenburg denckwürdig zu sehen / dessen ist im vorgehendem zum theil Andeutung beschehen: und erhellet das übrige auß der Stadt Abbildung. Allein ist die grosse Glückseligkeit / und der Uberfluß / deren Nicolaus Reusnerus, in der fleissigen Beschreibung dieser Stadt / gedenckt / bey diesen betrübten Kriegszeiten langst nicht mehr vorhanden: sondern es hat Rotenburg viel Widerwärtigkeiten / und grosse Drangsalen / in vorigen Jahren / außstehen müssen / wie berichtet worden ist. Der Mangel aber an gutem Trinckwasser / davon auch er / Reusnerus, Meldung thut / ist allbereit / wie oben gesagt / ersetzt worden: wiewol man sagt / wann es dürre heisse Jahr gebe / daß man allda mehr nach Wasser / als Wein / zu schreyen habe. Es hat allhie ein schones Rathhauß / und ist der Rath der Augspurgischen Confession / wie auch die gantze Stadt / und ihre Unterthanen ausserhalb derselben (deren vor diesem Krieg viel gewesen) zugethan / also / daß obwoln im Johanniter-Hof eine Kirche / doch in derselben; wie auch in dem Teutschen Hauß / so beyde nur ihre Verwalter haben / kein offentlich Exercitium ist. Der Stadt Monatlicher Einfacher Reichs-Anschlag zum Römer- oder Türckenzug / ist 10. zu Roß / 65. zu Fuß / oder 380. Gulden. Es seyn offt Zusammenkunfften allhie angestellt worden; auch anders mehr vorgangen / davon wir aber / ausser deß obigen / keinen Bericht empfangen; finden auch sonsten der Zeit wenig davon / als daß diese Stadt Anno 1406. und 7. vom Burggraffen zu Nürnberg vergebens belagert worden seyn solle: Item / daß An. 1631. nach der Leipziger Schlacht / erstlich die Schweden diese Stadt eingenommen / hernach im Octobri / der General Graff von Tilly / nebenst dem Hertzogen von Lothringen / Generaln von Pappenheim / und andern Generals-Personen / mit vielem Volck belagert / beschossen / und endlich / als sich dieselbe auff Gnad ergeben / und ein Fußfall gethan / und ihr ein starcke Summa Gelds auferlegt worden / occupirt; gleichwol die Häuser / ausser denen / so auff dem Marckt gestanden / die Soldaten geplündert; hernach Anno 32. auß Forcht / verlassen: und darauff abermahls die Schwedischen sich deren bemächtiget haben: aber solche Anno 34. nach der Nördlinger Schlacht / wieder von den Käyserischen mit Accord erobert worden; da dann abermals ein zimlich Stuck Geld springen / und die Stadt jederweilen Käyserliche Guarnisonen halten / auch Winterquartier geben müssen / und ist es sonderlich Anno 44. hart da gestanden. Anno 1645. haben die Frantzosen

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Franconiae. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1648, Seite 89. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Frankoniae_120.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)