Seite:De Merian Frankoniae 121.jpg

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Rotenburg auffgefordert / beschossen / und nach schlechtem Widerstand / (weil nur 200. Chur-Bayrische / vom Creutzischen Tragoner-Regiment / darinnen gelegen) auff Gnad und Ungnad erobert / die Tragoner untergestellt / und ihren Obrist-Lieutenant in Arrest genommen / und die Stadt mit Frantzösischen Völckern besetzt. Als folgends das Frantzösische Kriegsheer wieder über Rhein gangen / so haben die Bayrischen diese Stadt / mit Accord / wieder bekommen.

Dieser Stadt Reichs-Anschlag ist Monatlich an Geld 380. Gulden / und zu Unterhaltung deß Cammer-Gerichts / Jährlich / ordinariè 90. cum augmento aber 150. fl. den Thaler zu 69. kr. zu rechnen. In der Beschreibung dieser Stadt / die Herr Limnaeus tom. 4. de J. publ. p. 300. seqq. setzet / stehet / unter andern / daß der status Reipublicae, auß der Aristocratia, und Democratia, vermischt seye; doch also / daß die Aristocratia den Vorzug habe; gleichwol die vornehmsten / oder der Innere Rath / von den Bürgern deß eussern Raths / erwehlt; und / zu Anhörung der Stadt-Rechnung / auch etliche von der Burgerschafft beruffen werden; und der eussere Rath Macht hat / auch ihme obligt / sich umb das Leben / Sitten / und Regiment / deß Innern Raths zu erkundigen / und solchen zu reformiren. So wird ein Burgermeister deß Eussern / einem Burgermeister deß Innern Raths / zugegeben; und sitzen auch sonsten von der Burgerschafft etliche bey den vornehmsten Aemptern. Der Burgermeister deß eussern Raths fragt erstlich den regierenden Burgermeister / umb seine Meynung / und so fort an die andern Herren deß Innern Raths. Er aber saget seine Meynung nicht. Uber das / so schweeret der Innere / dem Eussern / und hergegen der Eussere / dem Innern Rath / Jährlich. Es können allhie auch Frembde / Rathsherren / und Burgermeister werden. Es währet aber eines Burgermeisters Ampt ein halbes Jahr; und bestehet der Ordinari / oder Innere / und rechte Rath / von 16. Personen; darunter 5. Burgermeister seyn; bey welchen der gröste Gewalt in der Stadt ist. Im Eussern Rath sitzen 40. von der Gemeind / und andern Bürgern / so die gantze Stadt repraesentieren. In Sachen / daran viel gelegen / ist der Ordentliche / oder Innerliche Rath / verbunden / den Außschuß von der Burgerschafft / und die jenige / so solche vertretten / zusammen zu beruffen / und sie umb ihren Consens, oder Einwilligung / zu ersuchen, Und so viel auß wolehrnernanntem Herrn Limnaeo, der auch p. 307. seqq. unterschiedliche dieser Stadt privilegia, und statuta, setzet; davon / und der Bestellung deß Raths / auch andern Sachen; Item / der Stadt Gebieth / und dergleichen / auch in obberührtem unserm Text / und was sie vor Jahren / für Herren gehabt / und ihren Geschichten / zu lesen ist. Anno 1585. als ein starcke Pestilentz allhie sich erregt / und etlich hundert Personen hinweg genomen / ist nicht einiger unter allen Schülern / deren auff die 500. damaln gewesen / daran gestorben; wie M. Georg Albertus, in deß D. Jacob Killingers Leichpredigt meldet. Anno 1631. als im Octobri, der Herr General / Graff von Tilly / Rotenburg einbekommen / ward der Printz von Pfaltzburg / deß Hertzogen von Lothringen Feldmarschall / in die Stadt gelegt. Daß aber Graff Bisaccioni lib. 2. histor. p. 178. also schreibet: Tilli andò, e prese Rottemburgo, la diede à sacco, e poi la condannò al fero, et al fuoco etc. das ist nicht geschehen. Dann ob es wol ohne Plünderung nicht gar abgangen; so hat man doch mit Feuer / und Schwerdt / als dieser Graff schreibet / da nicht gewütet: wie Herr Johan-Georg Styrtzel / von Augspurg / wolverdienter Burgermeister allhie zu Rotenburg / und hochgelehrter Herr / mich / vor Jahren / mündlich allhie / in Ulm / berichtet hat. Anno 34. haben Strozzi, und Joan de Werth, vor dieser Stadt nichts außgericht. Aber / nach der Nördlinger Schlacht / eroberte der Herr General Piccolomini, den 8. Septembrs, sie mit accord. Was dabey Kemnitzius, im 2. Theil vom Schwedischen Krieg / am 584. b. erinnert / und berichtet / mag man bey ihme selbsten lesen; und die der Sachen Wissenschafft haben / davon urtheilen.


Rotenfels.

Am Mäyn / beym Speshart / zwischen Lor und Wertheim / nahend Neustadt / gelegen / so Würtzburgisch / wie Bruschius c. 9. de Episcopat: Germ. p. 170. schreibt. Anno 1631. nach der Leipziger Schlacht / hat diesen Ort der König in Schweden eingenommen; Hat ein Ampt.


Röting / Rötingen.

Ein Würtzburgisch Ampt und Städtlein an der Tauber / bey Waldmanshofen / Weickersheim / und Bibera / am Bernheimer-Wald gelegen.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Franconiae. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1648, Seite 90. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Frankoniae_121.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)