und daselbst auch von dem Hennebergischen Städtlein und Schloß Weisungen an der Werra.
Diese Reichs-Stadt / so vorzeiten ein weil der Burggrafen zu Nürnberg Pfandschilling gewesen: aber Anno 1360. von ihnen / der Versatzung halber / wieder loß gesprochen worden / ligt 5. Meil von Thonauwerth / und an der Altmühl. Käyser Carl der Grosse hat Anno 793. von dem Fluß Regnitz / oder Rednitz / in diesem Fluß Altmühl / Altimoniam, (so zu Kelheim in Bayern in die Thonau fällt) zu graben anfahen lassen / damit man auß dem Rhein in den Mäyn / auß diesem in die Rednitz / von solcher in die Altmühl / und auf derselben in die Thonau schiffen könte: daran er aber durch stätige Regen und Feuchte der Erden / verhindert worden / wie auß den Historien bekandt ist. Es hat allhie zu Weissenburg eine Reichs-Pfleg / welche mit der Reichs-Pfleg zu Thonau- oder Schwäbischen-Werdt / etwann zugleich mit einander beyde von Römischen Käysern versetzt / hernechst aber wieder von einander gesondert worden seynd. Und hat es benantlich mit der Reichs-Pfleg zu Weissenburg eine solche Gelegenheit (wie der Verfasser deß Discurß / ob die alten Reichs-Vogteyen dieser Zeit bey den Reichs-Städten wieder angerichtet werden sollen / am 31. Blat. meldet) daß vier Dörffer ohnfern von der Stadt / jedoch ausser derselben Marckung gelegen / welche man die Königliche Dörffer nennet / mit aller Obrigkeit / hohen und niedern Gerichten / Umbgeld / etc. auch mit Gülten von Haber / etc. (in andern Flecken / so den Benachbarten zuständig seynd / gefallend) darein gehören: Erscheinet beneben auß denen darüber besagten documentis so viel / daß solche Reichs-Pfleg / doer dero Verwalter / auch etwas Gerechtigkeiten in der Stadt gehabt / und daselbst gewohnet haben müssen: was aber solche Jura gewesen / ist nunmehr etwas unlauter und zweiffelhafftig: Indem ein Interims-Vertrag (zwischen den Städten Weissenburg und Schwäbischen-Werdt;) durch die von Augspurg und Nürnberg / Anno 1537. wegen Sonderung beyder Pflegen / erhandelt / mit sich bringt / daß der Stadt Weissenburg Richter-Ampt / oder dessen Besetzung / in die Pfleg daselbsten gehörig seye: Entgegen beweisen Burgermeister und Rath der Stadt Weissenburg / mit vernünfftigen Gründen und etlichen Documentis, daß solch Richter-Ampt nicht der Reichs-Pfleg / sondern gemeiner Stadt zustehe / und daß bevorab der Blutbann in der Stadt und dero Marckung / ihnen jederzeit gebühret: Der Reichs-Pfleger aber selbigen in den 4. Königlichen Dörffern gehabt: Dahero noch heut zu Tag zwey Signa meri Imperii, deren eines der Reichs-Pfleg / das andere der Stadt diene / vor Augen stehen / etc. Deme sey nun aber wie ihm wolle / so ist diese der Stadt Weissenburg Reichs-Pfleg / welche sie in die 96. Jahr Pfandweiß inngehabt / Anno 1629. (al. 1628. Sihe oben den Eingang dieses Tractats) abgelöst / und Herrn Bischoffs zu Aichstätt / Fürstlichen Gnaden / Administrations-weise eingehändiget / zwischen dero und der Stadt / folgends ein Provisional-Vergleich / deß Richter-Ampts halber / auffgerichtet worden. Darob gleichwol so viel zu verspüren / daß die Reichs-Pfleg / ohn / oder mit dem Richter-Ampt / nicht so viel befugsame habe / als anderer Städte Reichs-Vögte sonst vor Jahren gehabt. Und geben sonderlich der alten Reichs-Pfleger Revers / so sie der Stadt jugiter geben müssen / so viel zu erkennen / daß / wann sie zu einem Burger zu sprechen gehabt / sie deßwegen in der Stadt / nach derselben Gesetz / Recht / und Gewohnheit / das Recht suchen; auch mit Abtret- oder Continuirung solchen Pfleg-Ampts / sich nacher der Burger Willen und Heissen / verhalten müssen. Und so viel sagt hie von der angezogene Autor. Der monatliche einfache Anschlag zum Römerzug / ist dieser Stadt / 3. zu Roß / 16. zu Fuß / oder 100. fl. Hat aber in diesem Teutschen Krieg / von beyden kriegenden Partheyen / sonderlich Anno 1632. den 28. Maij / nicht wenig von den Bayrischen außgestanden; wie hievon im 2. Theil deß Theatri Europaei, am 567. Blat / der andern Edition, und darunter dieses zu lesen / daß damalen auch die drey Thor verbrannt worden seyn. In jetztgedachten Theatri 5. Theils 1278. Blat wird vermeldet / daß diese Stadt als solche mit einem Regiment Schwedischer Soldaten unter dem Obristen Lieutenant Adam Weyern besetzt gewesen / von den Käyserischen und Chur-Bayrischen den 23. Januarij 1647. erobert / und ihr Zeit wehrender Belägerung mit Einwerffung vieler Granaten / Feuer Ballen / und glüender Kugeln / an Häusern und Städeln grosser Schaden zugefüget worden.
Matthäus Merian: Topographia Franconiae. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1648, Seite 103. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Frankoniae_143.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)