Seite:De Merian Hassiae 020.jpg

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der Graffschafft Arnsberg / vnd dem Obern-Fürstenthumb Hessen. Ligt in einem hohen Gebürg / dessen ein Theil das Rothhaar genandt wird / auß welchem vier vornehme Wasser entspringen / darunder die Löhn gegen Morgen laufft / vnd hernach herumb auff Marpurg schweifft: Die Dill gegen Mittag / vnd auff Dillenberg zu: Die Sieg gegen Nidergang / vnd auff Siegen / vnd Cölln zu: Die Eder gegen Mitternacht / vnd sich herumb auff Franckenberg / vnd Cassell / schwencket. Das Schloß Witgenstein / so im Jahr Christi 800. allbereit gestanden sein solle / ligt an der Löhn / auff einem hohen Berg / vnd Felsen: Vnnd ist in dieser Graffschafft das Schloß / vnd Statt Berleburg. Es hat vorhin eygene Graffen gehabt / darvon der letzte Anno 1360. gestorben ist / vnnd eine Tochter hinterlassen / die einen Graffen von Sayn geheyrathet hat.

Was diese Graffschafft anbelangt / so auch zum OberRheinischen Craiß gehörig / so finde ich / daß deren Monatlich einfacher ReichsAnschlag // zum Römerzug / ist. 1. zu Roß / vnd 4. zu Fuß / oder 28. fl. vnd zum Cammergericht Jährlich / nach dem erhöchten Anschlag / 11. fl. 42. Kr. 5. Heller. In dem ReichsAbschied / vom Jahr 1654. wird Herrn Johann Graffens zu Sayn / Witgenstein / vnnd Hohnstein / Herrens zu Homburg / Vallendar / Neumegen / Lohr / vnd Klettenberg / vnter den Wetterawischen Graffen / gedacht; daß er sich beym nächsten ReichsTag zu Regenspurg persöhnlich befunden; als wegen deß Gräfflich-Wetterawischen Collegij jetziger Zeit Director. Sonsten sein auch durch Gesandten / dabey erschienen / Herr Ludwig Albrecht / vnnd Herr Christian / Graven zu Sayn / vnd Wittgenstein; aber wegen der Graffschafft Sayn / so zum Westphälischen Craisse sonsten gezogen wird: Deßgleichen Herr Georg / Ludwig Albrecht / Christian / vnd Bernhard / alle Graffen zu Sayn / vnd Witgenstein; Herrn zu Homburg: Item Georg Graff zu Sayn / vnnd Witgenstein / in Vormundschafft / Ludwig Casimirs / auch Graffens zu Sayn / vnd Witgensteins Sel. vnmündiger Söhne: Item / Frawen Christianae / Gräffin zu Sayn / vnd Witgenstein / geborner Gräffin zu Waldeck / Wittibin / in Vormundschafft weyland Graff Ernsts zu Sayn / vnd Witgenstein / seel. vnmündiger Söhne. Vnnd dann Hochgedachte Fraw Johannete / weylanden Johannsen Landgraffen zu Hessen hinderlassene Wittib / geborne Gräffin zu Sayn / vnnd Witgenstein / Fraw zu Homburg / als Mit-Inhaberin der Graffschafft Sayn (in Westphalen) vnd dann Herr Salentin Ernst / Graff zu Manderscheid / vnd Blanckenheim / Freyherr zu Junckerrath / etc. in Ehevogts Namen Fr. Ernestinen / Gräffin zu Manderscheid / vnd Blanckenheim / gebohrner Gräffin zu Sayn / vnd Witgenstein / auch Mit-Inhaberin der Graffschafft Sayn. Beym Herrn Limnaeo, in addit. ad lib. 4. de I. publ. p. 540. stehet / vnder anderm / daß Herr Graff Ernst zu Sayn / vnd Witgenstein / mit ChurTrier / wegen der Schlösser Sayn / Freußburg / Rheinbruck / etc. zu rechten gehabt: Item / ist Anno 1642. ein Informatio Juris, et facti, gedruckt worden / wie weyland Herrn Graff Ernsten zu Sayn / vnd Witgenstein / deß Aeltern / nachgelassene beyde Fräwlein Töchter / Ernestina / vnd Johannetten (hie oben /) zu dem Schloß / Statt / vnd Ambt Hachenburg / mit allen pertinentien / gegen Chur Cölln / so es Anno 1636. vnderm Vorwand eines eröffneten / vnnd heimbgefallenen MannLehens / eingezogen / berechtiget seyen. Von der Graffschafft Valandar sagt Herr D. Wurffbein / part. 4. Berichts (oder der Relation) p. 106. daß die Graffen von Sayn solche meistentheils / vmb die Regierung Keysers Wenceslai, mit sonderbarer maß / ChurTrier vberlassen; vnangesehen aber Camera Spirensis Anno 1606. derselben Wiederlösung den Graffen von Sayn zuerkant / so sey Sie doch die Zeit hero / weren eingewanter Revision, bey Trier verblieben. Es seyn aber besagte Relationes Anno 1636. gedruckt worden. Sonsten hat sich D. Goddaeus, der Herrn Graffen von Witgenstein / wegen der obgedachten Graff: oder Herrschafft Vallendar / in einem besondern Responso, so deß Jahrs 1620. gedruckt worden / angenommen. S. D. Besoldum, de Jurisdict. Imp. Rom. q. 8. p. 21. Item / vnden / Hachenburg; vnd D. Joan. Theodori Sprengeri bon. Principem, dabey auch diese strittigkeit / inter praetensiones illustres, zu finden.

VII. Löhngaw / oder das Land an der Löhn / herumb / ist vor Zeiten ein besonderer Pagus gewesen / Pagus Loganensis, das Logenehe / oder Logengaw geheissen / wie

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Hassiae. Frankfurt am Mayn: Matthäus Merians Erben, 1655, Seite 17. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Hassiae_020.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)