Seite:De Merian Hassiae 103.jpg

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Spessart. Hat gleichwol an Weinwachs / vnnd andern Früchten / ein zimbliche Notturfft / vnd hat sich / vor dem jetzigen Krieg / der Adel allhie viel auffgehalten. Gibt auch schöne Clöster vnnd Kirchen allda. Das Schloß / oder die Burg / hat Käyser Friderich der Erste erbawet; davon Nicol. Reusnerus diese Verß setzet:

Vitiferos colles Gelnhusa ostentat et aedem,
Insignem cultu divitiisque Sacram.
Caaesaris hinc arcem Friderici nomine primi,
Quae magnum decus est urbis, et alter honos.

Man sehe / was D. Philip Knipschild / in seinem Rechtlichen Bedencken vber den Praecedentz Streit etc. quaest. 2. p. 132. von dieser Burg / vnd ihrer Contribution zu der Ritter Cassa, schreibet. Die Statt ist von der Burg abgesondert / vnd dem Reich vor sich selbsten vnderworffen / vnd hat ihr sonderbar Dicasterium; welches wider Wehnerum zu mercken / der Tomo 6. Symphorem. cap. 7. pag. 176. die Statt mit der Burg vermischet / vnnd daß man die Bürger vor dem BurgGraffen verklagen solle / schreiben thut. Käyser Carl der Vierdte hat diese Statt Graff Günthern zu Schwartzenburg / vnnd den Graffen zu Honstein Clettenberg / in A. 1349. Pfandsweiß versetzt; die hernach der Chur Pfaltz / vnd Hanaw-Müntzenberg / dieselbe / sampt der Burg / gegen einem Widerkauff / vmb acht tausend Gülden verkaufft; wiewol sie noch sieben Jahr / nach der Verpfändung / von ihme Befelch empfangen / daß sie / neben andern / auch den Churfürsten von Cölln begleiten solte. So nennet Käyser Ruprecht sie sein / vnd deß heiligen Reichs-Statt / vnd gebietet ihr / sub dato Heydelberg / Anno 1406. von deß heiligen Reichs Stewer / der Burg daselbst Jährlich viertzig Gülden zu reichen. So ist sie / neben andern Reichs-Stätten / Anno 1402. zu dem ReichsTag nach Nürnberg beschrieben worden. Wird auch vom Käyser Friderico IV. im Decret von Anno 1454. den 15. Februarij / außtrücklich vnter die Reichs-Stätte gesetzt: Wie dann auch im Jahr 1641. auff dem Reichstag zu Regenspurg / der Statt Franckfurt Herrn Abgesandten / ihr / der Statt Gelnhausen / vnd der andern beyden Wetterawischen ReichsStätte / Friedberg / vnd Wetzlar / Stelle vertretten haben / wie auß dem Reichs Abschiede zu ersehen. Herr Johannes Limnaeus, in seinen Additionibus ad lib. 7. de Jure publ. pag. 230. sagt / daß Johann Melchior Weissenburger / der Statt Gelnhausen Syndicus, in praefat. ad tab. Ordin. Camerae, schreibe / daß seines Vatterlands Gelnhausen Schutzherrn / der Pfaltzgraff bey Rhein / vnnd die Graffen von Hanaw / so Sie ins gemein / auß habendem Pfandrecht / besitzen; vnnd daß diese Statt vnder ihrem Schatten / vnnd Schutz / ruhe. Herr D. Wurffbain / in relat. histor. part. 6. fol. 211. referirt den Anfang dessen zum 1436. Jahr. Die Exemtion Sach solle noch deß Jahrs 1602. in der Cammer zu Speyer gehangen haben; vnnd wird dieser Statt in der Nürnbergischen Repartition, im Jahr 1650. gemacht / vnder den Ständen deß Reichs gar nicht mehr gedacht: Aber wol in dem ReichsAbschied deß Jahrs 1654. daß namblich / bey solchem Reichstage / Herr Zacharias Stenglin / beyder Rechten Doctor / vnd der Statt Franckfurt Syndicus, mit Vertrettung der Stätte Wetzlar / vnnd Gelnhausen / erschienen seye. Sonsten ist dieser Statt / so zum Chur-Rheinischen Craisse referirt wird / monatlich einfacher ReichsAnschlag 2. zu Roß / vnd 15. zu Fuß / vnd zum Cammergericht / jährlich / 35. fl. den Thaler zu 69. Kr. gerechnet. Was der erhöchte / oder das Augmentum sein mag / kan ich nicht finden; sonders zweiffels darumb / weil / wie gemelt / die Exemtion-Sach in Camera beruhete. An. 1635. besetzte Hertzog Bernhard von Sachsen / das verlassene Gelnhausen / wie auch Stättlein / vnd Schloß / Wechtersbach / anderthalb Stunden vber Gelnhausen gelegen. Aber / so bald er dieser Orthen wider auffbrach / so giengen beyde Plätz / sampt denen darinn gewesenen Knechten / verlohren / vnnd ward der letzte den 16. Januarij / Nachts / vom Obristen Bredau erstigen / vnnd die darinn sich befanden / fast alle / ohne vnderscheid / nidergemacht. Ist also diese Winter expedition nicht allein den Frantzosen vbel bekommen; sondern auch sonsten / vnnd sonderlich dem Land schädlich gewesen: wie dann

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Hassiae. Frankfurt am Mayn: Matthäus Merians Erben, 1655, Seite 72. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Hassiae_103.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)